Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.149
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Laut städtischer Nebengebührenverordnung bestand die Bemessungsgrundlage aus dem Monatsgehalt und den besonderen ruhegenussfähigen Zulagen nach den Bestimmungen des I-GBG und des Gehaltsgesetzes.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass einem Vertragsbediensteten gemäß I-VBG das Monatsentgelt und allfällige Zulagen gebührten.
Soweit in diesem Gesetz Ansprüche nach dem Monatsentgelt zu
bemessen waren, waren die Verwaltungsdienstzulage, die Allgemeine
Zulage, die Ergänzungszulage, die Leiterzulage, die besonderen Zulagen
und die Dienstzulage dem Monatsentgelt zuzuzählen. Das Innsbrucker
Gemeindebeamtengesetz bestimmte ebenfalls, dass besondere Zulagen
in den Fällen, in denen Ansprüche nach dem Gehalt zu bemessen waren,
als Teil des Gehaltes galten und dessen rechtliches Schicksal teilten.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I, den
aufgezeigten Sachverhalt zu prüfen und zu klären. Gegebenenfalls war
eine Nachzahlung der abgerechneten Überstunden basierend auf einem
neu zu bemessenden Monatsentgelt (einschließlich der Feuerwehr- und
der Dienstgradzulage als besondere Zulagen) im Rahmen der
Verjährungsfrist für alle Bediensteten der Berufsfeuerwehr der MA III,
durchzuführen.
Im Anhörungsverfahren sagte das Amt für Personalwesen der MA I zu,
der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzugehen.
5.7.3 Feuerwehrzulage
Besondere Zulage bei
Verwendung im
Branddienst
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
vom 25.06.2020 regelte die Gewährung von besonderen Zulagen an
Beamte und Vertragsbedienstete (Bedienstete) der Berufsfeuerwehr
Innsbruck. So gebührte den Bediensteten bei der Verwendung im
Branddienst eine besondere Zulage, eine sogenannte Feuerwehrzulage.
Die Höhe der Feuerwehrzulage berechnete sich nach einem feststehenden Prozentsatz im Ausmaß von 5,10 % von dem Gehalt eines
städtischen Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.
Gemäß einer Auswertung des Amtes für Personalwesen zum Stichtag
01.12.2023 hatten insgesamt 110 aktive Bedienstete der Berufsfeuerwehr
(Offiziere des Schichtdienstes und des Tagdienstes sowie die Feuerwehrleute im Branddienst) eine Feuerwehrzulage bezogen.
Anhand der zur Verfügung gestellten Prüfunterlagen stellte die Kontrollabteilung indes fest, dass ein Dienstnehmer im Vergleich zu den anderen
Bediensteten der Berufsfeuerwehr Innsbruck eine um rd. 7 Prozent
erhöhte Zulage im Jahr 2023 monatlich bezogen hat.
Auf diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung hat das zuständige
Amt für Personalwesen noch während der Prüfeinschau eine rückwirkende Berichtigung der Nebengebühr vorgenommen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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