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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.154

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Im nachfolgenden legte die Kontrollabteilung die maßgeblichen rechnerischen Wertgrößen (Soll-Schichten, Real-Schichtensoll, Gesamt-Schichten und effektive Schichten) in Bezug auf die eingesehenen Schichtenabrechnungen der im Branddienst tätigen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner der Berufsfeuerwehr Innsbruck dar.
5.8.1 Soll-Schichten
Berechnungsgrundlage

Die im Branddienst (Einsatzdienst) beschäftigten Bediensteten der
Berufsfeuerwehr Innsbruck arbeiteten im Schichtdienst-System. Ein
Schichtdienst dauerte 24 Stunden. Bei einer vereinbarten Wochensollarbeitszeit von 60 Stunden hatte jede Einsatzkraft rechnerisch pro Jahr
130 Schichtdienste (60 Stunden x 52 Kalenderwochen / 24 Stundendienst) bzw. pro
Monat rd. 10,83 Dienste oder pro Woche 2,50 Schichten zu absolvieren.
(Bezahlte) Fehlzeiten, wie bspw. Urlaube, Sonderurlaube, Krankenstände
oder Ausbildungen waren in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
5.8.2 Real-Schichtensoll

Berechnungsgrundlage

Das Real-Schichtensoll war jene Anzahl an 24-Stundendiensten, die jeder
Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau pro Kalenderjahr jedenfalls zu
leisten hatte. Um das jährliche Real-Schichtensoll zu ermitteln, werden
mehrere Positionen – der jährliche Anspruch auf Erholungsurlaub
(Urlaubsschichten), die Urlaubsschichten aus dem Vorjahr (qualitative
Urlaubsmitnahme) sowie die nach Alter gestaffelten Opt-out-Schichten –
von der Soll-Schichtanzahl im Vorhinein in Abzug gebracht. Somit konnte
diese Wertgröße von Dienstnehmer zu Dienstnehmer variieren.
Umgerechnet hat jeder Branddienstmitarbeiter der gezogenen Stichprobe
durchschnittlich 103 Schichtdienste zu machen. Die Bandbreite reichte
von 89 Dienste bis maximal 110 Real-Schichten.
Zum besseren Verständnis erläuterte die Kontrollabteilung auf das
Wesentliche konzentriert im nachfolgenden die einzelnen Abzugspositionen.

Urlaubsschichten

Empfehlung

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Jedem im Einsatzdienst beschäftigten Dienstnehmer wird von seiner SollArbeitszeit (130 Schichtdienste pro Jahr) jeweils sein gesamter jährlicher
Anspruch auf Erholungsurlaub im Voraus abgezogen. Gemäß Auskunft
der Berufsfeuerwehr Innsbruck hatten die Mitarbeitenden im Branddienst
grundsätzlich 20 Schichtdienste Erholungsurlaub. Das entsprach
umgerechnet 480 Urlaubsstunden (20 Schichtdienste x 24 h) bzw. 8
Urlaubswochen (480 h / 60 Wochenstunden). Ab dem 43. Lebensjahr kamen
dann nochmals zusätzlich vier Schichten bzw. 96 Urlaubsstunden dazu.
Somit betrug der maximale Gesamtanspruch auf Erholungsurlaub bei der
BFI 24 Schichtdienste. Das waren rechnerisch 576 Urlaubsstunden (24
Schichtdienste x 24 h) oder 9,60 Urlaubswochen (576 h / 60 Wochenstunden).
Urlaubsschichten waren nur jeden zweiten Kalendertag im Dienstplan
einzutragen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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