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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.160

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Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung über den Umstand, dass die
im Jahr 2023 gemeldeten Krankenstandstage, welche niedriger als der
festgesetzte Faktor von 2,80 (Kalendertagen) sind, in das Folgejahr
übertragen werden. Diese Krankenstandstage aus dem Vorjahr werden
mit allfälligen künftigen Krankenständen addiert und in weiterer Folge
wieder in 24-Stunden-Schichtdienste umgerechnet werden. Ergänzend
merkte die Kontrollabteilung an, dass die Dienstnehmer im Allgemeinen
einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Krankheit, einem
Freizeitunfall oder einem Arbeitsunfall für eine bestimmte Zeit haben.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III unter
Mitwirkung des Amtes für Personalwesen der MA I, diesen dienstrechtlichen Sachverhalt zu prüfen und zu klären.
Beide Ämter sicherten im Zuge der abgegebenen Stellungnahme zu, der
Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Ausgleichsschichten

Hierbei handelte es um geleistete Mehrschichten aus dem Vorjahr. Über
diese könnten die Feuerwehrleute im darauffolgenden Jahr frei verfügen.
Ihr vorgegebenes Real-Schichtensoll verringerte sich sodann um diese in
Anspruch genommenen Schichten.
Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass sich die Ausgleichsschichten 2023 im Vergleich zum Vorjahr um beinahe ein Drittel erhöhten.

Sonderschichten
(Sonstige Schichten)

Gemäß Auskunft der Berufsfeuerwehr Innsbruck zählten zu den
Sonderschichten der Heilige Abend (24.12.) und der Silvestertag (31.12.).
Jene Einsatzkräfte, die an diesen bestimmten Tagen einen 24-hEinsatzdienst verrichteten, erhielten als Äquivalent einen zusätzlichen
24-Stundendienst gutgeschrieben. Dieser wurde sodann vom vorgeschriebenen Real-Schichtensoll des betreffenden Mitarbeiters in Abzug
gebracht.

Finanzielle Abgeltung
der Mehrschichten

Ausgehend von den aus den Stichproben erhobenen Daten haben die im
Branddienst beschäftigten Feuerwehrleute im Jahr 2023 Mehrleistungen
im Ausmaß von 136 Schichtdiensten verrichtet. Die Einsatzkräfte
absolvierten sohin mehr als 6 Prozent über das verbindlich festgelegte
Real-Schichtensoll hinaus 24-h-Schichtdienste.
Diese außerplanmäßigen Mehrleistungsschichten werden in qualifizierte
Urlaubsschichten, welche sich gemäß dem individuell definierten
Urlaubsberechnungsverfahren bemessen, und in Ausgleichsschichten
aufgeteilt und in demselben Ausmaß (1 : 1) in das Folgejahr übertragen.
Darüber hinaus erfolgte noch eine finanzielle Vergütung der Mehrleistungsschichten mit einem Zuschlag von 50 Prozent, welcher ausbezahlt
wird.
Diese vorstehende Regelung (Übertragung mit finanzieller Vergütung)
galt gemäß der Kontrollabteilung vorliegenden Dienstinformation befristet
bis zum 31.12.2023.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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