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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.172

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Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, in Zusammenarbeit mit der MA IV und der IVB sowie dem Steuerberater der
Stadt Innsbruck die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die
betroffenen Fahrzeuge zu klären und festzulegen. Auf der Grundlage
dieser Klärung sollten die als notwendig erachteten weiteren Schritte in
die Wege geleitet werden.
Sowohl die Berufsfeuerwehr der MA III als auch das Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV berichteten im Rahmen der jeweils
abgegebenen Stellungnahmen über bereits in Gang gesetzte Maßnahmen zu dieser Thematik. Dies im Sinne bzw. in Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung.
10.2 Anmietungen von IIG KG
Mietzahlungen an
IIG KG betrafen 4
Bestandsobjekte

Die MA IV wickelte in den Jahren 2022 und 2023 im Unterabschnitt
162010 – Berufsfeuerwehr die Mietzahlungen an die IIG KG betreffend
folgende Bestandsobjekte – geordnet nach ihrer betraglichen Höhe –
ab:





Hauptfeuerwache –
Hunoldstraße 1

Hauptfeuerwache – Hunoldstraße 17
Lagerräumlichkeiten – Trientlgasse 35
Bootshaus (Mühlau) – Haller Straße 4
Garage Katastrophenschutz – Pradler Platz 7b

Am Standort Hunoldstraße 17 befand sich die Hauptfeuerwache der
Berufsfeuerwehr. Gemäß den Vorschreibungen der Jahre 2022 und
2023 umfasste das Bestandsobjekt eine Nutzfläche von 6.360,59 m².
Der bezughabende Mietvertrag zwischen der IIG KG und der Stadt
Innsbruck datiert vom 25.06.2003.
Ab 01.01.2023 belief sich die Mietzinsvorschreibung der IIG KG für den
BFI-Standort Hunoldstraße 17 auf monatlich brutto € 39.501,71 (Vorjahr
2022: € 28.300,56).
Als Miete kam bei diesem Objekt eine so genannte AfA-Miete zur
Anwendung. Auf der Grundlage der umsatzsteuerlichen Bestimmungen
war für die Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen einem
ausgegliederten Rechtsträger einer Gebietskörperschaft und der
jeweiligen Gebietskörperschaft die Verrechnung eines Entgeltes vorgeschrieben, welches zumindest der AfA-Komponente des Bestandsobjektes entsprach. Dabei war ein Wert von 1,5 % der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vorgesehen.

Hallen 5 und 6 –
Trientlgasse 35

Empfehlung

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Im Objekt Trientlgasse 35 mietete die Berufsfeuerwehr von der IIG KG
unter anderem die Hallen 5 und 6 als Lagerräumlichkeiten an.
Diesem Mietverhältnis lag ein zwischen der Stadt Innsbruck und der IIG
KG am 19.05.2016 unterfertigter Mietvertrag zugrunde. Dieser bezog
sich auf ein Gesamtausmaß von 440,96 m² Nutzfläche. Die Vermietung
erfolgte zur Nutzung als Lager (Katastrophenschutzlager).

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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