Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.173
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Für das Jahr 2023 belief sich die Vorschreibung der IIG KG auf einen
monatlichen Betrag von € 1.856,97 (Vorjahr 2022: monatlich
€ 1.649,35).
Als Mietzins gelangte der Kategoriemietzins A mit einem Abschlag von
20 % zur Anwendung.
Die Kontrollabteilung bemängelte die von der IIG KG vorgenommenen
Wertanpassungen des Mietzinses. Diese wichen aus ihrer Sicht von
den im Mietvertrag vereinbarten Vertragsbestimmungen ab.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, den von ihr im Detail
aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls zu
korrigieren. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung war die
Wertanpassung ident zu dem in diesem Objekt weiters mit der Stadt
Innsbruck bestehenden Mietverhältnis betreffend die Hallen 1, 2 und
Teilfläche Halle 3 sowie Bürotrakt vertraglich festgelegt.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme begründete die IIG KG aus
ihrer Sicht die in der Vergangenheit vorgenommenen Wertanpassungen. Die von der Kontrollabteilung ins Treffen geführten Abweichungen wären darauf zurückzuführen, dass eine Wertsicherung nach
Kategorie A abzüglich eines 20 %igen Abschlages zum damaligen
Zeitpunkt der Vertragsanlage EDV-technisch nicht umsetzbar gewesen
sei. Nunmehr habe die zu diesem Mietverhältnis vereinbarte
Wertsicherung aufgrund einer Programmänderung in den Stammdaten
eingearbeitet werden können. Somit erfolge die Anpassung künftig
entsprechend der Entwicklung der Kategoriemieten.
Hallen 1, 2 und
Teilfläche 3 sowie
Bürotrakt –
Trientlgasse 35
Im Objekt Trientlgasse 35 mietete die Stadt Innsbruck zur Nutzung durch
die Berufsfeuerwehr weitere Hallenflächen (Hallen 1 und 2, Teilfläche
Halle 3 sowie Bürotrakt) im Gesamtausmaß von 492 m² an.
Diese zusätzliche Anmietung war mittels Mietvertrag vom 16.12.2021
dokumentiert.
Anlässlich der Besichtigung der von der Berufsfeuerwehr verwendeten
Räumlichkeiten waren in der Halle 1 und 2 die für den Katastrophenschutz im Jahr 2023 angeschafften Notstromaggregate gelagert.
Weiters war zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung im April
2024 das verunfallte Technische Hilfeleistungsfahrzeug dort untergebracht.
Zuletzt belief sich im Jahr 2023 die Mietzinsvorschreibung ab
01.08.2023 auf einen Gesamtbetrag von € 1.972,20 (Kategoriemiete
€ 1.648,20 zzgl. Betriebskosten € 324,00). Die buchhalterische
Abwicklung der Mietzinsvorschreibung nahm die MA IV im Gegensatz
zu den Vorschreibungen für die Hallen 5 und 6 nicht im Unterabschnitt
162010 – Berufsfeuerwehr, sondern im Unterabschnitt 170000 –
Katastrophendienst vor.
Für die Mietflächen bestimmte der unterzeichnete Mietvertrag die Kategoriemiete A abzüglich eines freiwilligen Abschlages von 20 % als
monatlichen Mietzins.
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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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