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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.174

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In den Jahren 2022 und 2023 kam es seitens der IIG KG zu insgesamt
5 Mietzinsänderungen, welche in Verbindung mit der mietvertraglich
vereinbarten Wertsicherungsmodalität standen. Der Mietvertrag sah
eine Wertanpassung nach Maßgabe von § 15a Abs. 3 MRG vor. Zu
diesen Mietzinsanpassungen stellte die Kontrollabteilung im Detail fest,
dass es dabei zu fehlerhaften Berechnungen zu Lasten der IIG KG kam.
Die IIG KG bereinigte die Fehlberechnungen und korrigierte die bislang
durchgeführten Wertanpassungen noch während der Prüfung der
Kontrollabteilung.
Bootshaus –
Haller Straße 4

Empfehlung

Für das Bootshaus am Standort Haller Straße 4 (52,27 m²) belief sich
die Mietzinsvorschreibung der IIG KG im Jahr 2023 auf monatlich brutto
€ 178,67 (AfA-Miete € 16,18; Betriebs- und Heizkosten € 132,71; Umsatzsteuer € 29,78).
Mietvertraglich war dieses Bestandsverhältnis vom Hauptmietvertrag für
diverse Amtsgebäude umfasst, welcher zwischen der IIG KG und der
Stadt Innsbruck ursprünglich am 25.06.2003 zum Abschluss gelangte.
In Bezug auf diesen Hauptmietvertrag wies die Kontrollabteilung darauf
hin, dass die für den Mietgegenstand „Berufsfeuerwehr-Bootshaus“
angeführten Daten nicht den von der Kontrollabteilung festgestellten
Gegebenheiten entsprachen.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, die Beschreibung des Mietgegenstandes im Hauptmietvertrag für diverse Amtsgebäude zu
überprüfen. Gegebenenfalls wären für notwendig erachtete Aktualisierungen und/oder Korrekturen vorzunehmen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die IIG KG, dass
sich die Flächen des Bootshauses aufgrund von Umbauten am Gesamtobjekt in den Jahren 2010 und 2011 geändert hätten. In Bezug auf die
Anregung der Kontrollabteilung stellte die IIG KG eine vertragliche
Bereinigung in Aussicht.

Garage
Katastrophenschutz –
Pradler Platz 7b

Empfehlungen

Beim Objekt Pradler Platz 7b handelte es sich um eine 24,46 m² große
Garage. Diese war gemäß den Vorschreibungsdaten der IIG KG der BFI
als „Garage Katastrophenschutz“ zugeordnet.
Die monatliche Mietzinsvorschreibung im Jahr 2023 belief sich auf brutto
€ 138,06 (Hauptmietzins € 77,48; Betriebskosten € 37,57; Umsatzsteuer
€ 23,01).
Dieses Mietverhältnis war zwar im Hauptmietvertrag für diverse
Amtsgebäude vom 25.06.2003 enthalten. Allerdings korrespondierten
die für dieses Mietverhältnis in diesem Hauptmietvertrag angegebenen
Daten nicht mit den festgestellten Vorschreibungswerten. In diesem
Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass die IIG KG im
Jahr 2014 aus diesem Grund einen separaten Mietvertrag für dieses
Objekt anfertigte. Die Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass
dieser Mietvertrag jedoch bislang nicht zur Unterfertigung gelangte.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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