Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.189
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Annahmen für die Kate- Die dritte Kategorie bildet die „individuelle Bewertung“. Auf Basis von
gorie „individuelle Bewer- Erfahrungswerten und individueller Einschätzung werden örtliche Gegetung“
benheiten auf- oder abgewertet. Unter anderem wurden Krankenhäuser,
Alten- und Pflegeheime, Wohngebäude ab neun und mehr Stockwerken,
Einkaufszentren, Gebiete mit erhöhter Waldbrandgefahr sowie sonstige
gefahrengeeignete Anlagen mit einem „individuellen Zuschlag“ versehen.
Graphische Darstellung
„Feuerwehrbedarfswert“
Der Feuerwehrbedarfswert wurde geographisch als Landkarte dargestellt (kleiner Ausschnitt; rot entspricht 100 %, abnehmend bis dunkelgrün = 20 %):
Ein Vergleich der Feuerwehrbedarfswerte mit der Einwohnerverteilung
zeigte, dass an Orten mit hohen Einwohnerdichten (relevante Größe
waren die Hauptwohnsitze) auch ein hoher Feuerwehrbedarfswert
ermittelt wurde. Folglich führen auch eine Verdichtung der Bauweise und
folglich mehr Menschen auf gleichbleibender Fläche zu einer Erhöhung
des Feuerwehrbedarfswertes.
13.4 Feuerwehrabdeckung
Definition
Die Feuerwehrabdeckung beschreibt jenes Gebiet bzw. jenen Versorgungsbereich, welches durch eine Feuerwehr innerhalb einer festgelegten Zeit erreicht werden kann.
Berücksichtigte
Parameter
Als Eingangsparameter dienen einerseits die benötigten Ausrücke- und
Anfahrtszeiten (Hilfsfrist) und die Fahrgeschwindigkeiten der Einsatzmittel.
Definition „Hilfsfrist“
Für die Festlegung der Hilfsfrist wurde die Definition der AGBF Bund aus
Deutschland übernommen.
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Wohnungsbrand ist die Menschenrettung. So ist die statistisch häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation.
Gemäß Definition der AGBF Bund, welche auch in Österreich anerkannt
wird, wird nach 17 min die Reanimationsgrenze erreicht, nach welcher
die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Reanimation von Personen
nach Brandraucheinfluss massiv sinkt.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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