Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.197

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Regenerationsflächen

Die Schaffung von Regenerationsflächen für die Mannschaft wurde als
unbedingt notwendig erachtet, nachdem Teile der vorhandenen Flächen
aufgrund des künftigen Zubaus nicht mehr zur Verfügung stünden. Als
Möglichkeit wurde die Realisierung eines begrünten Daches über einer
bestehenden, östlich des Fitness- und Bewegungsraumes liegenden
Halle in Betracht gezogen.

Hallenausfahrt,
Weitere betrachtete Aspekte betrafen die Hallenausfahrt, den HubHubschrauberlandeplatz, schrauberlandeplatz sowie den Platz im Innenhof, die Klimatisierung der
Klimatisierung etc.
Räumlichkeiten, die Erdbebensicherheit und die Witterungsbeständig-

keit.
Zusammenfassung

Zusammenfassend wurde u. a. darauf verwiesen, dass die Konzeptionierung des baulichen Projektes insbesondere unter den Aspekten der
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit erfolgt sei.
Die Umsetzung eines nicht zweckmäßigen bzw. nicht sinnvollen Projektes würde u. a. Friktionen im Einsatzbetrieb, Unmut in der Bevölkerung
und der Feuerwehr sowie die Notwendigkeit von Kompensationsmaßnahmen nach sich führen.
Die vorgelegte Bedarfsbegründung würde den unbedingt notwendigen
Bedarf nach einsatztaktischen und betriebstechnischen Gesichtspunkten ausweisen, wobei u. a. die Notwendigkeit und kostengünstige
Machbarkeit kritisch geprüft, Einsparungspotentiale ausgeschöpft und
Synergieeffekte genutzt worden seien.
14.5 Projektstand Frühjahr 2022

Innsbrucker
Gestaltungsbeirat

Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat hatte sich im September 2021 mit
dem vorgelegten Projekt beschäftigt und festgehalten, dass die
vorgelegte städtebauliche Vorstudie zu einem architektonischen Vorschlag ausgearbeitet werden soll und auf Basis der gegebenen
Rahmenbedingungen auf die Durchführung eines Architekturwettbewerbes ausnahmsweise verzichtet werden könne.

Finanzierungsanteil
durch
Bundesförderungen

Dies führte zu einer wesentlichen Verkürzung der Planungsphase und
einem Vorziehen des Baubeginns, wodurch in weiterer Folge die
gewünschten Finanzmittel des Bundes gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2020 lukriert werden konnten.

Beirat für Großprojekte –
Ergänzung zum
Projektbericht

Der vom Gemeinderat im Jahr 2019 eingesetzte Beirat für Großprojekte,
der mit Projekten ab einem städtischen Finanzmitteleinsatz von
€ 1.000.000,00 zwingend zu befassen ist, beschäftigte sich Mitte
Dezember 2021 mit dem vorgelegten Projektstand und forderte in Folge
weitere ergänzende Unterlagen bei der IIG KG an.
Eine von der IIG KG verfasste „Ergänzung zum Projektbericht“ von Mitte
Jänner 2022 fasste den Stand der Projektentwicklung zusammen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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