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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.245

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Sicherheit gewährleisten

Kostenrahmen der Maßnahmen: 37.900.000 Euro

St.at1~tischt"! Analyse "10„ 11.:id>,,trke~nunfällf"n

Bei 25 - 70% Förderungen auf Bundes- und Landesebene
(Stand Oktober 2020) reduzieren sich die städtischen Ausgaben auf 11.400.000 - 28 .400.000 Euro.

K•~rdfnierte Zuo;.ammen.arbtit im ~rkehr~sicherheitsprogramn.
Ableitung von Maßnahmen zur Rtduknon von Ra1".;<:"r".:.~!ißunfolleri
Unfc1!I N.Jd"ISO"j,

Tempo 30 kmlh im SUdtgtbiet

Bewusstsein schaffen
Aktionen
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Information

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Der Großteil der (baulichen) Maßnahmen dient auch der
Förderung des Fußgängerinnen-Verkehrs. Insbesondere
die Errichtung und Anpassung von Unterführungen und
Brücken führt dazu, dass Trennwirkungen reduziert werden.
Für diese ist eine Führung als Geh- und Radweganlagen
vorgesehen. Fußgängerinnen profitieren somit von der
Förderung des Radverkehrs durch bauliche Maßnahmen
mit Hilfe von reduzierter Umgwegigkeit, erleichterten
Querungs-Möglichkeiten, erhöhter Barrierefreiheit.

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• Die Steuerungsgruppe "Radland Tirol" sieht im Entwurf
wm Masterplan Radverkehr 2030 der Stadt Innsbruck einen
wesentlichen Beitrag für die Förderung des Radverkehrs.
Die Umsetzung der formulierten Maßnahmen wird in
Entsprechung der Beschlüsse zum Tiroler Radkonzept,
den zugehörigen Förderrichtlinien und nach Maßgabe der
budgetären Möglichkeiten vom Land Tirol unterstützt.
Dazu sind für den Bereich Infrastruktur entsprechende
projektbezogene Förderanträge einzureichen. »
Beschluss vom 05.11.2020 - Steuerungsgruppe .Radland
Tirol" der Tiroler Landesregierung (Herr LHStv. ÖR Josef
Geisler und Frau LHStv. Mag: Ingrid Felipe)

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