Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf

- S.37

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stück 726/4 in EZ 575, Baurechtseinlage EZ 576, Grundbuch Igls, zu leistenden Baurechtszinses von jährlich
€ 1,664 pro Quadratmeter auf € 0,28
pro Quadratmeter zu. Der reduzierte
Baurechtszins wird rückwirkend per
1.1.2012 vorgeschrieben.
2.

3.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird zur Erarbeitung der
entsprechenden vertraglichen Regelung mit der Park-Club Igls, Tennishallen GesmbH & Co KG beauftragt.
Sämtliche mit dem Vertragsabschluss
verbundenen Kosten hat die Park-Club
Igls, Tennishallen GesmbH & Co KG zu
tragen.

Wir haben diesen Akt im Stadtsenat einmal
von der Tagesordnung abgesetzt. Für die
Tennishalle sollen die gleichen Konditionen,
wie für andere Hallen im Stadtgebiet Innsbruck geleistet werden.
11.

I-RA 1108/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 2263/2, vorgetragen in EZ 2462, KG 81111 Hötting, im Ausmaß von 4.070 m2 von
der Verlassenschaft nach Heiss
Anna

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 9.1.2013:
1.

Die Stadt Innsbruck kauft das Grundstück 2263/2, KG 81111 Hötting, im
Ausmaß von 4.070 m2 von der Verlassenschaft nach Anna Heiss zu einem in
der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Preis.
Die unter C-LNr. 1 einverleibte Dienstbarkeit der Übertragungsleitung sowie
die unter A2-LNr. 1 einverleibte Zugehörigkeit zur Sicherheitszone Flughafen
Innsbruck ist von der Stadt Innsbruck
zu übernehmen. Das unter C-LNr. 2
eingetragene Höchstbetragspfandrecht,
welches in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, wird gelöscht und
verpflichtet sich die Grundeigentümerin
bzw. deren Rechtsnachfolger um
Übermittlung einer verbücherungsfähigen Pfandlöschungsurkunde.

GR-Sitzung 17.1.2013

2.

12.

Die Stadt Innsbruck hat alle mit der
grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten, Abgaben und Gebühren, wie die Eintragungsgebühr,
Grunderwerbssteuer und die Kosten
der Beglaubigung, zu übernehmen. Die
Abfuhr sowie die Kosten der Immobilienertragssteuer hat die Verkäuferin
bzw. deren Rechtsnachfolger zu übernehmen.
IV 11491/2012
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für ein von der WEG Gabelsbergerblock, vertreten durch
die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG), aufzunehmendes Wohnhaussanierungsdarlehen für den Lifteinbau

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 9.1.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Wohnhaussanierungskredites im Sinne des
Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991
(WBF) über € 160.000,-- (Zinssatz 1,0 %Punkt über dem 6-Monats-EURIBOR, ohne
Rundung mit halbjährlicher Anpassung,
Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in
20 halbjährlichen Kapitalraten zu € 8.000,-zuzüglich Zinsen), den die WEG Gabelsbergerblock, vertreten durch die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG), bei der
Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG zur
Finanzierung des Lifteinbaues am Objekt
Gabelsbergerblock aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag samt Erklärung zu Gunsten
der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG
zu unterzeichnen.