Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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Fristgerechte
Beschlussfassung
Rechnungsabschluss

Über Vorberatung dieses Berichtes durch den städtischen Kontrollausschuss in seiner Sitzung vom 10.10.2023 beschloss der Gemeinderat
den Rechnungsabschluss 2022 in seiner Sitzung vom 25.10.2023
mehrheitlich.

Entlastung des
Bürgermeisters

Abschließend erteilte der Gemeinderat dem Bürgermeister in der
Sitzung vom 25.10.2023 entsprechend § 73 Abs. 4 IStR mittels
Mehrheitsbeschluss die Entlastung.

Fazit

Somit wurde der Rechnungsabschluss 2022 nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen erledigt.
2 Vorbemerkungen
2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen

(Neue) VRV 2015

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015
(StF BGBl. II Nr. 313/2015), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 316/2023,
sah die Veranschlagung und Rechnungslegung mittels eines so
genannten integrierten Drei-Komponenten-Systems (Ergebnis-,
Finanzierungs- und Vermögenshaushalt) vor.

Integriertes DreiKomponenten-System

Die mit der (neuen) VRV 2015 eingeführten Budgetierungs- und Rechnungsabschluss-Bestimmungen schreiben für Gemeinden eine weitreichende Änderung insofern vor, als ab dem Finanzjahr 2020 die Veranschlagung und Rechnungslegung anhand eines integrierten DreiKomponenten-Systems zu erfolgen hat.
Die Begrifflichkeit des Drei-Komponenten-Systems bezieht sich darauf,
dass dieses
 einen Ergebnishaushalt
(bestehend aus Ergebnisvoranschlag und -rechnung),
 einen Finanzierungshaushalt
(bestehend aus Finanzierungsvoranschlag und -rechnung),
 und einen Vermögenshaushalt
(in Form der Vermögensrechnung)
vorsieht.
Der begriffliche Zusatz „integriert“ deutet dabei an, dass diese vorgeschriebenen Einzelhaushalte in Form des Ergebnis-, Finanzierungsund Vermögenshaushaltes miteinander vernetzt sind und somit einen
in sich geschlossenen Zusammenhang aufweisen.

Ergebnisrechnung –
Abbildung der Ertragsund Aufwandssituation
– Nettoergebnis

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

In der Ergebnisrechnung wird die periodenrein abgegrenzte Ertragsund Aufwandssituation der Gemeinde für das betreffende Jahr
dokumentiert. Dabei spielen nicht nur die zahlungswirksamen
(laufenden) Aufwände und Erträge eine Rolle; vielmehr werden hier
auch nicht zahlungswirksame Aufwände in Form von Abschreibungen
(bspw. für abnutzbares Anlagevermögen) und Rückstellungen (bspw.
für nicht konsumierte Urlaube von Bediensteten etc.) berücksichtigt.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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