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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.4

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Als Differenzposition lässt sich in der Ergebnisrechnung das Nettoergebnis berechnen. Dieses gibt für den Gesamthaushalt in Form von
Gewinn bzw. Verlust an, inwieweit die Leistungen der betreffenden
Gebietskörperschaft sowie die damit im Zusammenhang stehende
Infrastruktur mit eigenen Mitteln finanziert werden können.
Ein positives Nettoergebnis bedeutet in seiner Grundaussage, dass die
Gebietskörperschaft seine Leistungen (samt der dafür notwendigen
Infrastruktur) in ausreichendem Ausmaß mit eigenen Mitteln
finanzieren kann.
Das Nettoergebnis wird in die Vermögensrechnung und hier genau
genommen in das Nettovermögen übergeleitet.
Finanzierungsrechnung
– Abbildung der Einund Auszahlungssituation –
Veränderung der
liquiden Mittel

Die Finanzierungsrechnung bildet im Unterschied zur Ergebnisrechnung lediglich zahlungswirksame Bewegungen – also Ein- und
Auszahlungen – des betreffenden Jahres ab.
Sie gibt somit Aufschluss über die Liquiditätssituation der
Gebietskörperschaft und die Details der jeweiligen Finanzierungsquellen. Hier ist ablesbar, inwiefern vorgenommene Investitionen aus
eigenen Mitteln (also aus dem Überschuss der laufenden bzw.
operativen Gebarung) abgedeckt werden können bzw. wie viel
Geldmittel für die Bedienung der Schulden oder allenfalls für den
Aufbau von finanziellen (Cash-)Reserven (bspw. Zahlungsmittelreserven) zur Verfügung stehen.
Insgesamt betrachtet erklärt die Finanzierungsrechnung die Veränderung des „Finanzmittelfonds“ – also der liquiden Mittel – der Gebietskörperschaft für die betrachtete Periode. Diese Position ist wiederum
in der Vermögensrechnung der Gebietskörperschaft enthalten und
abgebildet.

Vermögensrechnung –
Gegenüberstellung
Vermögen und
Schulden –
Nettovermögen

Die Vermögensrechnung stellt – wie die Bilanz bei rechnungslegungspflichtigen Unternehmungen – das gesamte Vermögen der Gebietskörperschaft den Fremdmitteln zum Stichtag 31.12. des Jahres
gegenüber.
Als Ausgleichsposition ergibt sich das Nettovermögen (also das Eigenkapital) der Gebietskörperschaft.
Die Detailinformationen aus der Vermögensrechnung bilden wiederum
die Grundlage für die Erfassung des Ressourcenverbrauchs in der
Ergebnisrechnung im Wege der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge. Dies vordergründig in Form der Abschreibungen
auf das abnutzbare Anlagevermögen (allen voran des Sachanlagevermögens) und der Rückstellungsbewegungen. Aus diesem Grund
kam der (erstmaligen) gesamthaften Bewertung des Vermögens
(sowie der Schulden) der Gebietskörperschaft im Rahmen der
Eröffnungsbilanz eine besondere Bedeutung bei der Umstellung vom
VRV 1997-Standard auf die neue VRV 2015-Systematik zu.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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