Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.6

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Entwurf Rechnungsabschluss 2023 V02
(im Vergleich zu 2022)
für den Gesamthaushalt
– ziffernmäßiger
Gesamtüberblick

Eine hier lediglich für einen ersten Einblick in das Rechenwerk der
Stadt Innsbruck für das Jahr 2023 (im Vergleich zum Vorjahr) vom
Stadtrechnungshof angefertigte verdichtete Darstellung der Ergebnis-,
Finanzierungs- und Vermögensrechnung zeigt das folgende Bild:
Entwurf RA 2023 (V02) im Vergleich zu 2022 für Gesamthaushalt
(von Stadtrechnungshof verdichtete Darstellung)
[€]

Ergebnisrechnung

(01.01.2023 - 31.12.2023)

(01.01.2022 - 31.12.2022)

521.182.826,98
533.280.945,95
-12.098.118,97

628.435.649,66
465.245.537,78
163.190.111,88

8.465.109,32

-13.255.000,00

-3.633.009,65

149.935.111,88

(01.01.2023 - 31.12.2023)

(01.01.2022 - 31.12.2022)

36.953.395,84
-51.908.156,19

86.025.686,56
-43.164.026,27

Geldfluss aus der nicht VA-wirks. Gebarung

-14.954.760,35
-6.095.281,05
-21.050.041,40
-1.526.654,80

42.861.660,29
-4.914.372,92
37.947.287,37
2.625.354,22

Veränderung an liquiden Mitteln

-22.576.696,20

40.572.641,59

Summe Erträge
Summe Aufwendungen
Nettoergebnis (vor Rücklagenbewegungen)
Saldo Haushaltsrücklagen
(Entnahmen/Zuweisungen)
Nettoergebnis
(nach Rücklagenbewegungen)
Finanzierungsrechnung
Geldfluss aus der operativen Gebarung
Geldfluss aus der investiven Gebarung
Nettofinanzierungssaldo
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Geldfluss aus der VA-wirksamen Gebarung

31.12.2023

31.12.2022

Summe Mittelverwendung - Aktiva

2.880.577.670,37
84.906.824,83
2.965.484.495,20

2.860.433.916,48
101.221.781,25
2.961.655.697,73

Nettovermögen (Ausgleichsposten)

2.189.006.523,32

2.191.014.843,33

Investitionszuschüsse

4.881.688,10
742.768.407,34
28.827.876,44
2.965.484.495,20

4.838.865,56
743.957.751,31
21.844.237,53
2.961.655.697,73

Vermögensrechnung
Langfristiges Vermögen
Kurzfristiges Vermögen

Langfristige Fremdmittel
Kurzfristige Fremdmittel
Summe Mittelherkunft - Passiva

2.2 Prüfungsdurchführung
Vorlage des Entwurfes
des Rechnungsabschlusses 2023
an den Gemeinderat

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung nach § 73 Abs. 1 IStR
legte der Bürgermeister den Entwurf des Rechnungsabschlusses für
das abgelaufene Finanzjahr 2023 dem Gemeinderat in seiner Sitzung
am 30.04.2024 – somit zeitgerecht im Sinne der maßgeblichen
gesetzlichen Vorschriften – vor.

Keine Einwendungen von Vor dieser Vorlage an den Gemeinderat veranlasste das Amt für
Gemeindebürgern
Rechnungswesen der MA IV die Veröffentlichung des Entwurfes des

Rechnungsabschlusses 2023 am 15.04.2024 bis einschließlich
29.04.2024 an der Amtstafel sowie an der Amtstafel Online des
Stadtmagistrates Innsbruck.
Gemäß erhaltener Information des Leiters des Amtes für Rechnungswesen der MA IV erhoben keine Gemeindebürger schriftliche Einwendungen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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