Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.30
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Kopfquote
Nach Berechnung und Abzug der Spielbankabgabe bzw. des
Ausgleichs-Vorausanteiles war der noch verbleibende Betrag an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu verteilen. Demzufolge wies die Stadt Innsbruck aus
diesem Titel (Kopfquote) für das Jahr 2023 Erträge in Höhe von
insgesamt rd. € 206,2 Mio. aus, was gegenüber dem Vorjahr eine
Abnahme von rd. € 12,2 Mio. oder 5,6 % bedeutete.
Erträge aus
Ertragsanteilen
Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der
Erträge aus Ertragsanteilen der letzten fünf Jahre:
Für die Mindereinnahmen aus den Erträgen aus Ertragsanteilen im
Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr war insbesondere die Aufteilung des
noch verbliebenen Betrages an den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Zusammenhang mit der Abflachung
des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (Kopfquote) ausschlaggebend.
Im Rechnungsjahr 2019 konnten aus diesem Topf rd. € 206,4 Mio.
lukriert werden. Im Finanzjahr 2020 waren aufgrund der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie Mindereinnahmen von rd. € 18,5 Mio.
gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. In den Folgejahren konnten
wieder Mehreinahmen von rd. € 27,4 Mio. und rd. € 30,3 Mio. verbucht
werden. Diese waren vor allem auf die zwischen Bund, Länder und
Gemeinden beschlossenen Gemeindepakete und Investitionszuschüsse des Bundes zurückzuführen. Im geprüften Jahr 2023
beliefen sich die Erträge aus den Ertragsanteilen auf insgesamt rd.
€ 236,8 Mio. und waren somit im Vergleich zum Vorjahr
Mindereinnahmen von rd. € 8,7 Mio. od. rd. 3,6 % festzustellen. Der
Rückgang der Erträge aus den Ertragsanteilen war vorwiegend in den
Konjunkturänderungen des Jahres 2023 begründet.
4.3.4 Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
Gesetzliche
Grundlage
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Wie bereits erwähnt, wurden im Rahmen des Verteilungsprozesses der
Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von den
länderweise errechneten Beträgen 12,8 % ausgeschieden und den
Ländern überwiesen. Hierbei handelte es sich um die so genannten
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, welche für die Gewährung von
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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