Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.35
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Beträge von € 370.000,00 und € 20.000,00 bzw. € 10.000,00 zuzuführen.
Im Finanzjahr 2023 hat die Stadt Innsbruck auf Antrag der
Medizinischen Universität Innsbruck zur „… Stärkung des hiesigen
Universitätsstandortes für den Ausbau der Infrastruktur für
Transplantationen auf der Universität für Visceral, Transplantationsund Thoraxchirurgie“ einen Zuschuss in Höhe von € 271.200,00
gewährt. Der Anschaffung notwendiger Infrastruktur zur Etablierung
und Durchführung der Spülung (Perfusion) von Lebern mit Flüssigkeit
und Sauerstoff im Zuge der Lebertransplantation wurde vom GR am
13.07.2023 zugestimmt. Die Stadt Innsbruck hat den genannten Betrag
am 10.08.2023 zur Auszahlung angewiesen. Infolgedessen hat sich
der Rücklagenstand zum 31.12.2023 auf € 3.478.128,76 belaufen.
Rücklagenstand
In absoluten Zahlen ausgedrückt hat sich der zum Jahresende 2023
ausgewiesene Rücklagenstand in den vergangenen fünf Jahren wie
folgt verändert:
Stand zweckgebundener Haushaltsrücklagen
[Beträge in Mio. €]
Zahlungsmittelreserven
Rücklagen
2019
2020
2021
2022
2023
Stand zum
Jahresende
8,6
13,1
13,0
26,2
17,8
Bezüglich der finanzierten Haushaltsrücklagen hielt der Stadtrechnungshof fest, dass dem Nachweis der Zahlungsmittelreserven
(Anlage 6b – Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven) im Rechnungsabschlussentwurf 2023 der Stadt
Innsbruck nachgekommen worden ist. Die entsprechenden Zahlungsmittelreserven waren zum 31.12.2023 bei drei österreichischen
Kreditinstituten zinsbringend veranlagt. Die Höhe der Zahlungsmittelreserven wurde dem Stadtrechnungshof durch die entsprechenden Kontoauszüge nachgewiesen.
4.5 Personalaufwand
Personalaufwand in der
Ergebnisrechnung
Der Personalaufwand der Kontenklasse 5 wurde im Jahr 2023 mit
€ 118,26 Mio. präliminiert. Der Ergebnishaushalt wies einen Aufwand
von € 120,51 Mio. aus, was einer Intensität von 22,60 % gemessen an
den Gesamtausgaben entsprach. Dieses Ergebnis von € 120,51 Mio.
beinhaltete auch nicht finanzierungswirksame Personalaufwendungen
(bzw. Dotierungen für Rückstellungen) in Höhe von € 4,65 Mio. Ohne
diese nicht finanzierungswirksamen Personalaufwendungen ergaben
sich die (betriebsmäßigen) Personalaufwendungen für Aktive
(Bedienstete) gem. § 37 VRV in Höhe von € 115,86 Mio.
Aufwendungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge (einschließlich Dienstgeberbeiträge) waren hingegen in der Kontenklasse 7
(Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand) zu subsumieren.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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