Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.42
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Mit einem (restlichen) Gesamtbetrag von € 95.399.024,41 (60,11 %)
beanspruchte die Stadt das anteilsmäßig größte Ausleihungsvolumen
bei der Europäischen Investitionsbank (EIB). Eine weitere (restliche)
Gesamtsumme von € 61.161.891,82 (38,54 %) entfiel auf Schulden bei
inländischen Banken. Der Anteil der WBF-Darlehen des Landes Tirol
belief sich auf € 2.149.549,66 (1,35 %).
Schuldenportfolio im
Fixzinsbereich
Das gesamte Schuldenportfolio der Stadt Innsbruck per 31.12.2023
war dem Fixzinsbereich zuzuordnen.
Kapitaltilgung und
Zinsen im Vergleich
zum Vorjahr
Die sich im prüfungsgegenständlichen Jahr 2023 (sowie auch in den
Jahren 2020, 2021 und 2022) ergebende deutliche Erhöhung bei den
Tilgungszahlungen gegenüber den Vorjahren ist auf den Umstand der
(Nach-)Finanzierung der Tilgungserfordernisse in Bezug auf die
Direktdarlehen des Gestellungsbetriebes zurückzuführen. Bei Bereinigung dieses „Sondereffekts“ beliefen sich die Tilgungszahlungen im
Jahr 2023 auf eine Summe von € 6.105.281,05 (2020: € 1.945.900,38;
2021: € 3.713.115,75; 2022: € 4.914.372,92):
Die Erhöhung bei den Zins- und Tilgungszahlungen gegenüber dem
Vorjahr ergab sich einerseits aufgrund des im Jahr 2023 neu beanspruchten Darlehens über € 6.000.000,00 bzw. der dahingehenden
ersten Rückzahlungsrate per 31.12.2023. Andererseits waren Ende
des Jahres 2023 auch bei den in den Jahren 2020, 2021 und 2022
beanspruchten GSB-Nachfinanzierungstranchen die ersten Tilgungsraten zu begleichen. Weiters startete im Jahr 2023 bei einem Darlehen
der Europäischen Investitionsbank ebenfalls die Rückzahlung.
Endfällige Darlehen
Der Vollständigkeit halber bemerkte der Stadtrechnungshof, dass die
Stadt Innsbruck einen maßgeblichen Teil ihrer Finanzschulden per
31.12.2023 als endfällige Darlehen beanspruchte. Konkret waren drei
EIB-Kredittranchen sowie eine weitere Bankausleihung als endfällige
Kreditierungen ausgestaltet, welche somit am Ende ihrer jeweiligen
Laufzeiten in den Jahren 2033, 2035 und 2040 zurückzuzahlen waren.
Buchhalterische
Verarbeitung der
Tilgungs- und
Zinszahlungen
Die Zahlungen für Tilgungen und Zinsen wickelte die MA IV über jene
Unterabschnitte ab, über welche die Vereinnahmung der zugrundeliegenden Darlehens- und Kreditbeanspruchungen erfolgte. Die Überprüfung der buchhalterischen Verarbeitung dieser Zahlungen über die
betroffenen Unterabschnitte zeigte keine Abweichungen und war für
den Stadtrechnungshof nachvollziehbar.
Verspätungsentgelte
–
Empfehlung
Bei der Abstimmung der Zins- und Tilgungszahlungen des Jahres 2023
war für den Stadtrechnungshof auffällig, dass bei zwei Krediten anlässlich der Begleichung der jeweiligen Rückzahlungsverpflichtungen des
1. Halbjahres 2023 geringfügige Verspätungsentgelte zur Verrechnung
gelangten. Diese beliefen sich auf einen Gesamtbetrag von € 169,60
und waren nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter in
der MA IV auf ein Kommunikationsdefizit innerhalb der MA IV
zurückzuführen.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Referat Haushaltwesen und
Controlling der MA IV, der fristgerechten Begleichung von Zins- und
Tilgungszahlungen künftig erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Dies
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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