Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.43
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insbesondere zur Vermeidung unnötiger Rückstands- und/oder Verspätungsentgelte.
Das Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV bestätigte in
der abgegebenen Stellungnahme, auf die fristgerechte Begleichung
von Zins- und Tilgungszahlungen künftig ein besonderes Augenmerk
zu legen.
Nachvollzug der
Entwicklung des
künftigen Rückzahlungsverlaufes und
der Restschuldstände
Der Stadtrechnungshof nahm auch eine Prüfung der sich für die
bevorstehenden Jahre der Kreditlaufzeiten (2024 bis 2045) ergebenden Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe vor.
Dabei dokumentierte er einerseits den ab dem Jahr 2024 bis zum Jahr
2029 konstant hohen Rückzahlungsbedarf von jährlich rd. € 8,80 Mio.
Andererseits strich der Stadtrechnungshof hervor, dass sich im Jahr
2033 auf der Grundlage der zum Stichtag 31.12.2023 bestehenden
Vereinbarungen ein gesamter Rückzahlungsbedarf von rd. € 41,51
Mio. ergibt. Dieser Umstand war darin begründet, dass die Stadt die
beiden bei der EIB beanspruchten Tranchen 5 und 6 mit einem
Ausleihungsnominale in Höhe von € 35.000.000,00 als 15-jährige
Kredite mit endfälliger Rückzahlung (im Jahr 2033) beanspruchte.
Weiters ergeben sich erhöhte Rückzahlungserfordernisse auch in den
Jahren 2035 und 2040. Diese sind ebenfalls auf in diesen Jahren
endfällig zurück zu bezahlende Darlehen und Kredite zurückzuführen.
Die im Jahr 2020 letztbeanspruchte EIB-Kredit-Tranche 7 über den
Betrag von € 5.960.000,00 ist endfällig per 2035 (15-jährige Laufzeit)
abzudecken. Darüber hinaus ist ein von der Stadt im Jahr 2020
beanspruchtes Darlehen über € 7.500.000,00 ebenfalls endfällig im
Jahr 2040 (20-jährige Laufzeit) zu begleichen.
Zahlungsmittelreserve
für endfällige Darlehen
–
Festhalten an letztjähriger Empfehlung
In Verbindung mit den endfälligen Darlehen und Krediten stellte der
Stadtrechnungshof wie im Vorjahr erneut positiv fest, dass im Entwurf
des Rechnungsabschlusses 2023 eine „Zahlungsmittelreserve für
endfällige Darlehen“ im Betrag von € 6.000.000,00 (Vorjahr 2022:
€ 3.000.000,00) ausgewiesen war. Diese bestand in Form einer
kurzfristigen Festgeld-Veranlagung bei einem Bankinstitut.
Der Gemeinderat genehmigte die Bildung dieser Zahlungsmittelreserve mit Beschluss vom 30.04.2024. Damit kam die MA IV als
zuständige Fachdienststelle einer von der Kontrollabteilung als
Vorläuferin des Stadtrechnungshofes bereits mehrfach bei früheren
Prüfungen des Entwurfes des städtischen Rechnungsabschlusses
formulierten Anregung teilweise nach. Dies insofern, als im Hinblick auf
die endfälligen Ausleihungen ein budgetär mögliches und allenfalls
umsetzbares Tilgungs- bzw. Ansparkonzept in Erwägung gezogen und
geprüft werden sollte.
In Zusammenarbeit mit dem externen Controller des städtischen
Finanzbeirates erarbeitete die MA IV im Jahr 2022 ein Konzept
„Bedienung endfälliger Darlehen“ mit unterschiedlichen Vorsorge- bzw.
Deckungsmöglichkeiten. Zur letztjährigen Anfrage der Kontrollabteilung stellte der Leiter des Referates Haushaltswesen und Controlling
der MA IV ein im März 2023 verfasstes Konzept-Update „Bedienung
endfälliger Darlehen“ bereit. Ergänzend informierte er unter anderem
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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