Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.44
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
darüber, dass ein Ansparen über Finanzinstrumente vor dem
Hintergrund des stark gestiegenen Zinsniveaus aus wirtschaftlicher
Sicht wieder Sinn mache. Der Betrag von € 3.000.000,00 entspreche
in etwa einer „fiktiven jährlichen Tilgung“ der im Jahr 2033 endfälligen
Darlehen.
Der Finanzbeirat behandelte dieses aktualisierte Konzept in seiner
Sitzung vom 03.05.2023. Letztlich empfahl er unter Berücksichtigung
des deutlich gestiegenen Zinsniveaus unter anderem, in Abhängigkeit
der Liquiditäts- und Budgetlage der Stadt künftig Mittel für endfällige
Darlehenstilgungen durch Finanzveranlagungen – bspw. Festgelder –
zurückzuhalten. In seiner Sitzung vom 21.11.2023 schlug der
Finanzbeirat eine weitere finanzielle Tilgungsvorsorge für die
endfälligen Darlehen im Ausmaß von € 3.000.000,00 vor.
Der Stadtrechnungshof anerkannte wie im vergangenen Jahr die
Bemühungen der MA IV in Richtung der Bildung von finanziellen
Vorsorgen für die Tilgung der endfälligen Ausleihungen. Gleichzeitig
hielt er an der letztjährigen Empfehlung an die MA IV fest, diese
Bemühungen auch in den Folgejahren möglichst aufrecht zu erhalten.
Außerdem wären die Bestrebungen möglichst auch auf die in den
Jahren 2035 und 2040 endfällig gestellten Darlehen auszuweiten. Dies
unter Berücksichtigung des Zinsumfeldes sowie der vorherrschenden
Ergebnis- und Liquiditätssituation der Stadt Innsbruck.
Im vergangenen Jahr bestätigte das Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV, der Anregung zu entsprechen. Ergänzend wies
die Fachdienststelle darauf hin, dass nach ihrer Ansicht aus
wirtschaftlichen Gründen zwischen dem Beginn einer Finanzveranlagung und dem Fälligkeitsdatum des endfälligen Darlehens ein Zeitraum von etwa 10 Jahren liegen sollte.
Unter Bezugnahme auf die früheren Stellungnahmen informierte das
Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV darüber, dass die
Frage, ob und in welcher Höhe für das Jahr 2024 ein weiterer Betrag
als Tilgungsvorsorge für die endfälligen Darlehen angespart werden
soll, dem städtischen Finanzbeirat vorgelegt werde.
5 Finanzierungshaushalt
5.1 Gesamtdarstellung
FHH 2023 –
Gesamtübersicht
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Die im Finanzierungshaushalt der Stadt Innsbruck ausgewiesenen
Summen und Salden (Geldfluss) stellten sich für das Finanzjahr 2023
wie folgt dar:
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
43