Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.61
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Absetzung für
Abnutzung (AfA)
Die kumulierte Absetzung für Abnutzung (AfA) in der Klasse
Sachanlagen betrug zum 31.12.2023 rd. € 237,54 Mio. bei Anschaffungswerten von insgesamt € 1.681,07 Mio. und Wertberichtigungen
von € 1,19 Mio. Der Buchwert ergibt sich aus der Summe von
Anschaffungswert, AfA und Wertberichtigungen.
Teils fehlende
Berücksichtigung von
Abgängen im RA 2023
–
Empfehlung
Der Stadtrechnungshof musste im Zuge der Prüfung feststellen, dass
sich in vielen Fällen Sachanlagen, die im Jahr 2023 als Abgang zu
verbuchen gewesen wären, gemäß Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 noch im Sachanlagevermögen fanden. Hiervon
betroffen waren maßgeblich die Unterklassen Maschinen/maschinelle
Anlagen, Werkzeuge und sonstige Erzeugungsmittel sowie Amts-,
Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die MA IV teilte hierzu mit, dass allfällige Zu- und Abgänge oder
sonstige Veränderungen im Rechnungsjahr 2023 bis spätestens
15.01.2024 an das Rechnungswesen zu übermitteln waren. Abgänge
und Veränderungen von festen und beweglichen Anlagen oberhalb der
GWG-Grenze waren innerhalb von 14 Tagen dem Amt für
Rechnungswesen zu melden.
Nach dem 31.12.2023 vorgenommene Abgangsbuchungen bzw. Nachbuchungen konnten gemäß Information der MA IV aufgrund der
softwaretechnischen Möglichkeiten bzw. Einschränkungen nicht mehr
in das Jahr 2023 gebucht werden.
Der Stadtrechnungshof empfahl der MA IV – Amt für Rechnungswesen,
die Dienststellen darauf hinzuweisen, dass sämtliche Abgänge eines
Rechnungsjahres vor dem 31.12. des jeweiligen Jahres zu melden und
zu buchen sind oder alternativ die softwaretechnischen Möglichkeiten
zu schaffen, um Abgänge auch nach Jahreswechsel noch in das vorangegangene Rechnungsjahr buchen zu können.
Im Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle mit, der Empfehlung Folge
zu leisten und u. a. eine Optimierung des bisherigen Prozesses
vorzunehmen.
7.1.1 Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur
Gruppen
Die Vermögensrechnung weist in der Unterklasse Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur folgende Gruppen aus:
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur
Bebaute Grundstücke
RA 2023
[€]
186.801.197,42
RA 2022
[€]
188.736.426,12
Differenz
[€]
- 1.935.228,70
Unbebaute Grundstücke
657.219.547,70
646.615.250,76
10.604.296,94
Straßenbauten
153.868.122,57
152.271.825,00
1.596.297,57
Gruppe
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Grundstücke zu Straßenbauten
402.803.896,30
402.331.126,13
472.770,17
Anlagen zu Straßenbauten
80.719.394,04
79.916.367,24
803.026,80
Sonst. Grundstückseinr.
Wertbericht. zu Gst., Gst.einr. u.
Infrastr.
Summe
29.839.121,86
29.018.720,61
820.401,25
- 139.517.838,23
- 132.118.752,56
- 7.399.085,67
1.371.733.441,66
1.366.770.963,30
4.962.478,36
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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