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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.65

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7.1.4 Sonderanlagen
Definition

Zur Definition der Sonderanlagen finden sich in der VRV 2015 keine
näheren Bestimmungen. Nähert man sich jedoch über die Definitionen
für Grundstückseinrichtungen und Technische Anlagen, Fahrzeuge und
Maschinen an, kann die Unterklasse Sonderanlagen als Auffangtatbestand für ortsfeste Anlagen dienen, die in keine der beiden anderen
Kategorien fallen wie bspw. Friedhofsanlagen oder Freibäder.

Zugänge 2023

Im Jahr 2023 wurden in der Gruppe Sonderanlagen vier Zugänge mit
Anschaffungskosten von insgesamt € 120.645,79 verbucht.

Sonderanlagen Wertberichtigung und
Buchwert zum
31.12.2023

Der Rechnungsabschlussentwurf 2023 weist in der Gruppe
Sonderanlagen nunmehr 13 Anlagen mit einem Gesamtbuchwert von
€ 186.240,86 aus. Dieser ergab sich aus den Anschaffungskosten in
Höhe von € 228.097,52 und einer linearen Abschreibung, welche in
Abhängigkeit zum Anschaffungszeitpunkt und zur buchhalterisch
anzusetzenden Nutzungsdauer € 41.856,66 betrug.
7.1.5 Technische Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen

Definition

Zur Unterklasse technische Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen zählen
insbesondere verkehrstechnische Anlagen, die nicht gemeinsam mit der
Grundstückseinrichtung bewertet werden.

Maschinen und
maschinelle Anlagen

In der Gruppe Maschinen/maschinelle Anlagen sind überwiegend
Motorsägen, Mäher, Wasserpumpen u. ä. Gerätschaften verbucht.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 weist für diese Gruppe
ein Vermögen in Höhe von € 3.394.685,42 aus und somit um
€ 816.604,56 mehr als zum 31.12.2022.
Im Jahr 2023 betrugen die kumulierten Anschaffungskosten
€ 833.669,93 bei Abgängen in Höhe von insgesamt € 17.065,37. Die
finanziell wesentlichsten Zugänge waren u. a. drei Notstromaggregate
mit Gesamtkosten von € 571.127,48, eine Eispflegemaschine mit
€ 44.303,00 und eine kombinierte Kreissäge-Hobelmaschine mit Kosten
von € 25.376,00.
Die kumulierten AfA-Beträge zu den Zeitpunkten 31.12.2022 und
31.12.2023 betrugen € 1.826.836,77 sowie € 2.017.016,76.

Werkzeuge und
sonstige
Erzeugungshilfsmittel

Die Gruppe Werkzeuge und sonstige Erzeugungsmittel weist gemäß
Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 kumulierte Anschaffungskosten von € 437.765,79 aus. Hierbei handelte es sich u.a. um
Werkzeugkoffer, Heckenscheren, Fugenschneider, Bohrmaschinen etc.
Im Jahr 2023 kam es zu 11 Zugängen mit kumulierten Anschaffungskosten von € 95.536,34 und in 21 Positionen zu Abgängen in Höhe von
insgesamt € 30.588,31 (Summe der damaligen Anschaffungskosten).
Die Zugänge waren überwiegend der Feuerwehr zuzuordnen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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