Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.68

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Die finanziell höchsten Beträge entfielen auf die Projekte bzw.
Positionen:
 Stützmauer Höhenstraße
€ 1.441.744,88
 Park- und Gartenanlage Ursulinenpark
€ 876.610,57
 Instandhaltungsmaßn. Sill - Erneuerung Stützmauer € 719.580,73
 Neugestaltung des Bozner Platzes
€ 686.509,96
 Straßenraumgestaltung Michael-Gaismair-Straße
€ 567.297,41
Fertiggestellte und somit umgebuchte Projekte bzw. Positionen:
 B182 Radweg Natters – Innsbruck
€ 1.135.095,56
 Kreuzung Andreas-Hofer-Straße/Franz-F.-Straße
€ 593.202,37
 Boulevardverlängerung – alte-Chemie
€ 142.440,94
 Stadtwaldtrail
€ 140.104,75
 Spielwiese Campagneareal – Radetzkystraße
€ 99.206,89
7.2 Beteiligungen
Rechtliche
Grundlagen

Unter Beteiligungen waren den zum Prüfungszeitpunkt gültigen
bundesrechtlichen Bestimmungen zufolge Anteile der Gebietskörperschaft an Unternehmen oder an von der Gebietskörperschaft
verwalteten Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Anstalten,
Stiftungen und Fonds) zu verstehen und im Zuge des Erwerbes mit
ihren Anschaffungskosten zu bewerten.
Bereits zum Rechnungsabschlussstichtag vorhandene Beteiligungen
waren mit dem Anteil der Gebietskörperschaft am Eigenkapital oder
geschätzten Nettovermögen der Beteiligung zu messen. Gesetzt einer
Erhöhung des Eigenkapitals oder geschätzten Nettovermögens durch
Gewinne oder durch andere Änderungen in den Eigenmitteln war die
Anpassung des Beteiligungswertes erfolgsneutral in einer so
genannten Neubewertungsrücklage vorzunehmen, sofern es sich nicht
um eine Wertaufholung handelte. Verminderte sich das Nettovermögen einer Beteiligung, so war diese zu reduzieren.

Beteiligungsstand

Der Stand der Beteiligungen an verbundenen und assoziierten
Unternehmen sowie an Sonstigen Beteiligungen belief sich zum
31.12.2023 auf insgesamt rd. € 1,4 Mrd. und hat sich gegenüber dem
Vorjahr um rd. € 8,4 Mio. erhöht. In Relation zum Gesamtvermögen
der Stadt Innsbruck (rd. € 3,0 Mrd.) hat dieser Wert einem Prozentsatz
von rd. 48,1 % entsprochen.
7.2.1 Beteiligungen an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen an
verbundenen
Unternehmen

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Ein verbundenes Unternehmen war nach den Bestimmungen der VRV
2015 zum einen bei einem Anteil von mehr als 50 % am Eigenkapital
oder geschätzten Nettovermögen des Unternehmens anzunehmen
und lag zum anderen dann vor, wenn die Gebietskörperschaft die
Kontrolle (oder die Beherrschung) bzw. die Möglichkeit, die Finanzpolitik sowie die operativen Tätigkeiten zu bestimmen, innehat sowie
des Weiteren einen Nutzen aus deren Tätigkeit zieht.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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