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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.82

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Rückstellungsbetrag schien gemeinsam mit weiteren Rückstellungsbeträgen im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 auf dem Konto
380000 – Rückstellungen für Prozesskosten auf.
Rückstellungen für
Haftungen – Höhe der
Dotierung

Empfehlung

Im Zuge der inhaltlichen Abklärung zu dieser gebildeten Rückstellung
mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV zeigte sich, dass diese
Rückstellung von der Fachdienststelle irrtümlicherweise deutlich zu
gering bemessen war. Korrekterweise hätte der Betrag von
€ 3.569.000,00 zurückgestellt werden sollen.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen der
MA IV, diese Rückstellungsbildung aus betraglicher Sicht zu
überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Das Amt für Rechnungswesen der MA IV bestätigte in der abgegebenen Stellungnahme, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes in
der Vorlage des Rechnungsabschlusses zu entsprechen.

Rückstellungen für
Haftungen – Kontierung

Empfehlung

Der Stadtrechnungshof zeigte sich über die verwendeten Kontierungen
verwundert. Der Ausweis einer Rückstellung für Haftungen hätte aus
Sicht des Stadtrechnungshofes auf dem Konto 385000 –
Rückstellungen für Haftungen und nicht auf dem Konto 380000 –
Rückstellungen für Prozesskosten zu erfolgen.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen der
MA IV, die verwendeten Kontierungen entsprechend den Vorgaben der
VRV 2015 zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Das Amt für Rechnungswesen der MA IV bestätigte in der
abgegebenen Stellungnahme, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes in der Vorlage des Rechnungsabschlusses zu entsprechen.
9 Ausgewählte Kennzahlen zum Rechnungsabschluss

Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest-Set

Im Folgenden dokumentierte der Stadtrechnungshof wesentliche
Kennzahlen aus dem KDZ-Quicktest-Set sowie das „vorläufige
Maastricht-Ergebnis“ in Form des berechneten Finanzierungssaldos.

Öffentliche Sparquote
(ÖSQ)

Die öffentliche Sparquote (ÖSQ) gibt das Verhältnis zwischen dem
„Saldo 1 – Geldfluss aus der operativen Gebarung“ und der Summe
der Auszahlungen der operativen Gebarung an. Einzahlungen, welche
die Stadt Innsbruck vom Land Tirol als Bedarfszuweisungsmittel zur
Finanzierung von Investitionen erhalten hat (2023: € 12.559.734,30;
2022: € 16.367.306,00), werden bei der Berechnungsmodalität des
KDZ im Sinne der Vergleichbarkeit zu anderen Bundesländern und
Gemeinden abgezogen.
Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert
liegt, desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der
Auszahlungen der investiven Gebarung bzw. zum Schuldenabbau zur
Verfügung.
Im Rechnungsjahr 2023 ergab sich eine ÖSQ im Ausmaß von 5,27 %
(2022: 16,66 %). Der bereinigte Geldfluss aus der operativen
Gebarung lag im Jahr 2023 bei € 24,39 Mio. (2022: € 69,66 Mio.)

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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