Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.2

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-2-

über die finanzielle Bedeckung wird dem
Gemeinderat 2025 vorgelegt.
6.

MagIbk/74019/RA-VL-GU/1
Maglbk/69182/GR-AT/23/2024
Innsbrucker Wahlordnung
(IWO 2011), Änderung hinsichtlich
Unterstützungserklärungen, Prüfung, Anregung zur Änderung der
IWO 2011 an den Landesgesetzgeber

nehmer, mit den in den jeweiligen Vereinbarungen genannten Fördersummen für den
Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027.
Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
519000 (Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen/Soziales) und die Finanzposition 1.757530 (Transfer an private Organisationen (SU)).
8.

Berufsfeuerwehr Innsbruck und
Gemeindeeinsatzleitung Innsbruck, medientechnische Ausstattung

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, KPÖ und
ALI, 12 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.11.2024:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck trägt an den Landesgesetzgeber
folgende Anregung zur Änderung der Innsbrucker Wahlordnung (IWO 2011) heran:

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
9.

§ 36 IWO 2011 soll dahingehend geändert werden, dass ein Wahlvorschlag
für die Wahl des Gemeinderates entweder
-

-

7.

wie bisher von mindestens
100 Wahlberechtigten unterstützt
oder

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.11.2024:
1.

Der Gemeinderat stimmt dem Ankauf
eines Drehleiterfahrzeuges M32L-AT
niedere Bauart für die Berufsfeuerwehr
Innsbruck mit einem Gesamtauftragsvolumen von € 1.100.452,71 inkl.
MwSt. zu.

2.

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag
zum Ankauf eines Drehleiterfahrzeuges
M32L-AT niedere Bauart gemäß dem
Angebot Nr. 260933/2 (Fahrgestell,
Aufbau und Ausrüstung) vom
05.11.2024 aus dem BBG-Rahmenvertrag GZ 2801.03335.001 zum Gesamtpreis von € 1.100.452,71 inkl. MwSt.
von der Firma Magirus Lohr GmbH, Frikusweg 8, 8141 Premstätten.

3.

Die Befugnis zur Unterzeichnung der
Verträge im Rahmen dieser Beschaffungen wird gemäß § 42 Abs. 2 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) aus Gründen der Einfachheit, Effizienz und Zweckmäßigkeit
vom Gemeinderat an Branddirektor
Mag. (FH) Helmut Hager übertragen.

Gesundheitsvereine, 3-JahresVereinbarungen - Neuabschlüsse 2025-2027
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.11.2024:
Der Gemeinderat beschließt zur Verbesserung der Planungssicherheit auf Seiten der
Vereine und Institutionen sowie auf Seite
der Stadt Innsbruck und zur Optimierung
des Verwaltungsaufwandes die vorliegenden Förderungsvereinbarungen, abgeschlossen zwischen der Stadt Innsbruck als
Förderungsgeberin und dem Verein netzwerk krebs_vorsorge_nachsorge sowie das
kirchliche Hilfswerk Malteser Hospitaldienst
Austria - Tirol/Vorarlberg als Förderungs-

GR-Sitzung 14.11.2024

MagIbk/40076/BF-VW-RA/4
Berufsfeuerwehr Innsbruck, Ankauf eines Drehleiterfahrzeuges
M32L-AT niedere Bauart

von mindestens zwei Mitgliedern
des Gemeinderates unterfertigt sein
muss.
MagIbk/39221/SUB-SOZ/4

MagIbk/27578/BF-VW-RA/2