Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.16
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(zu Punkt 3.)
Retouren an MAI, Stadtvermessung und Statistik
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Vermessung und Geoinformation
Dipl. Ing. Judith Danzberger
+43 512 5360 8137
post.vermessung-gis@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 15.10.2024
Benennung Raiffeisenplatz
Verordnung
Gemäß LGBl. Nr. 4 vom 20.11.1991 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die
Nummerierung von Gebäuden §1 und §8, in Verbindung mit §18 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck i.d.g.F. wird verordnet:
§1
Benennung Verkehrsfläche
Die in der Planbeilage dargestellte Fläche wird als „RAIFFEISENPLATZ“ benannt.
§2
Beilagen
Der in der Planbeilage enthaltene Lageplan von Oktober 2024 bildet einen Bestandteil dieser
Verordnung.
§3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat
Der Bürgermeister e.h