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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.28

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Als Produktziele sind zum einen, unter Beachtung der Rechtmäßigkeit
von Exekutionshandlungen nach der EO und AbgEO, die lückenlose
und regelmäßige Betreibung aller Exekutionsanträge und zum anderen
die Erhöhung der Zahlungsmoral festgelegt worden. Zudem ist lt.
Produktbeschreibung die Vermeidung von Exekutionsverjährungen
anzustreben.
Dazu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass die seinerzeit definierten Produkte der Stadt Innsbruck wieder in die derzeitigen Überlegungen und Planungen betreffend die (Wieder-)Einführung einer
Kosten- und Leistungsrechnung für den Magistrat der Stadt Innsbruck
aufgenommen werden bzw. worden sind.
3.4 Tätigkeitsbereich Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“
Tätigkeitsbereich

Wie in diesem Bericht nachfolgend näher ausgeführt, bestand ein
Betreuungsgebiet der Außendienstmitarbeiter aus mehreren Straßen
des Gemeindegebietes der Stadt Innsbruck. Diese waren wiederum in
fünf Zonen geordnet.
Den Innendienstmitarbeitern waren die ZONEN 44 (Abgaben), 11 (Verwaltungsstrafen) und 33 (unbekannter Aufenthalt) zugewiesen. Die Aufgaben dieser Zonen umfassten zum einen die Einleitung von gerichtlichen Vollstreckungsverfahren von natürlichen und juristischen Personen mit einem gemeldeten Hauptwohn- und/oder Firmensitz außerhalb
der Stadt Innsbruck. Zum anderen ist der Zone 33 die Aufgabe der
Betreibung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen von natürlichen Personen mit unbekannten Aufenthalt zugewiesen.
Nähere Ausführungen zum Tätigkeitsfeld der Dienstnehmer sind dem
Kapitel 4.2. Aufgabenverteilung Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ zu entnehmen.
3.5 Funktionsmatrix

Funktionsmatrix

In weiterer Folge hat die Kontrollabteilung in die ihr übermittelte Funktionsmatrix des Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ Einsicht
genommen. Die dem Prüforgan zur Verfügung gestellte Funktionsmatrix war infolge der bereits erwähnten Stilllegung der Organisationsdatenbank mit 10.01.2019 datiert. Auch eine Rückfrage beim
ehemaligen und jetzigen Leiter des Referates „Gemeindeabgaben –
Einziehung“ hat ergeben, dass diesbezüglich keine aktuelleren Daten
in der Dienststelle verortet waren.

Grund- und
Fachaufgaben

Dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ waren zum besagten
Auswertungsstichtag insgesamt neun Bedienstete (allesamt Vollzeitkräfte) zur Dienstausübung unterstellt. Unter Berücksichtigung der
Beschäftigungsverhältnisse belief sich das Ausmaß der monatlichen
Arbeitszeit auf insgesamt 1.440 Arbeitsstunden. Von dieser Summe
wurden 159 Arbeitsstunden oder 11,0 % für Grundaufgaben und
1.281 Arbeitsstunden oder 89,0 % für Fachaufgaben verwendet.

Zeitaufwand
Exekutoren –
Empfehlung

Darauf Bezug nehmend hielt die Kontrollabteilung fest, dass sich seit
Einführung neuer Softwarelösungen insbesondere der Zeitaufwand für
administrative Tätigkeiten der Außendienstmitarbeiter erheblich erhöht
hat.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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