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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.29

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Wie später in diesem Bericht ausgeführt, wurde im Juni des Jahres
2022 die Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren und im
März des Jahres 2023 die IT-Anwendung jurXPERT im Magistrat der
Stadt Innsbruck in Betrieb genommen. Seither musste bspw. für die
Aktenvorbereitung, -aufbereitung und -archivierung sehr viel (mehr) Zeit
investiert werden, infolgedessen sich das zur Verfügung stehende
Stundenausmaß für den praktischen Erhebungs- und Vollstreckungsdienst reduziert hat. Laut erhaltener Auskunft konnten die Bestraften
und Abgabenschuldner seit rd. einem Jahr nicht mehr wie bislang
nahezu im Dreiwochenrhythmus, sondern nur mehr ca. alle 12 Wochen
aufgesucht bzw. kontaktiert werden.
Die Kontrollabteilung hat dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ empfohlen, v.a. aus verwaltungsökonomischer und betriebswirtschaftlicher Sicht den Zeitbedarf für die mit der Eintreibung von
öffentlich-rechtlichen Geldforderungen anfallenden administrativen
Aufgaben (Grundaufgaben) und für die im Vollstreckungsverfahren
durchzuführenden Exekutionstätigkeiten (Fachaufgaben) im Allgemeinen (wieder) zu bestimmen. Damit einhergehend die Effizienz des
Arbeitsablaufplanes zu dokumentieren und in weitere Folge sich daraus
ergebende zeitaufwändige Arbeitsschritte zu rationalisieren.
Dazu gab das Amt für Gemeindeabgaben im Rahmen des Anhörungsverfahrens bekannt, eine neuerliche bzw. aktuelle Bestimmung des
Zeitbedarfes für Grund- und Fachaufgaben durchzuführen und folglich
den Arbeitsprozess aufgrund des Ergebnisses zu evaluieren und
gegebenenfalls zu optimieren.
4 Personalmanagement
4.1 Personalausstattung
Personalausstattung
gem. Verdienstabrechnungen

Für den Zeitraum der Prüfungseinschau im Jahr 2024 nahm die
Kontrollabteilung eine Einschau in die personelle Ist-Situation der
Dienststelle vor, wobei die der Dienststelle zugeordneten Verdienstabrechnungen vom Februar 2024 als Basis herangezogen wurden:
Verwendungs- bzw.
Entlohnungsgruppe

Beamte

Vertragsbedienstete

B/b

0

4

C/c

2

3

Zwischensumme

2

7

Gesamt

9

Sämtliche Dienstnehmer, sowohl jene in einem öffentlich-rechtlichen
(Beamte) als auch die Mitarbeiter in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis (Vertragsbedienstete) waren Ganztagskräfte.
Auffallend in diesem Zusammenhang war für Kontrollabteilung dabei,
dass eine Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe c, bis zur Prüfungseinschau bei dieser Dienststelle abgerechnet wurde, jedoch laut
den vorliegenden Unterlagen seit 25.05.2023 vom Dienst freigestellt
bzw. seitens der Stadt Innsbruck auf die Dienstleistung verzichtet
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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