Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.30
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wurde, wobei die besoldungsrechtliche Stellung unberührt blieb.
Anschließend wurde seitens des Referates „Personal und Dienstrechtsangelegenheiten“ mittels Amtsvorlage der Stadtsenat ersucht eine
Einleitung eines Kündigungsverfahrens des betroffenen Dienstnehmers
zu beschließen. Der Stadtsenat hat am 28.06.2023 die entsprechende
Kündigung beschlossen.
Des Weiteren war aus Sicht der Kontrollabteilung im Zusammenhang
mit der Personalausstattung erwähnenswert, dass in der kürzeren
Vergangenheit bzw. zu Ende des Jahres 2022 sowie im Laufe des
Jahres 2023 mehrere Personalwechsel stattfanden. Unter anderem
betraf dies auch die Referatsleitung, welche ab Februar 2023 vakant
blieb und im Mai 2023 nachbesetzt wurde.
4.2 Aufgabenverteilung Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“
Allgemein
Der Kontrollabteilung wurden sowohl die Arbeitsplatzbeschreibungen
der Referatsleitung als auch jene der sieben Dienstnehmer übermittelt.
Hinsichtlich der Arbeitsbeschreibung waren aus Sicht der Kontrollabteilung drei unterschiedliche Aufgabenbereiche zu verzeichnen:
Exekutoren im Außendienst (5 Dienstnehmer)
Exekutoren im Innendienst (2 Dienstnehmer)
Referatsleitung
Exekutoren im
Außendienst –
Empfehlung
Der Außendienst beschränkte sich klarerweise auf das Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck, welches laut den vorliegenden Unterlagen
in fünf sogenannte Zonen unterteilt wurde. Dabei war jede Zone einem
Exekutor zugeordnet.
Der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen (Kenntnis der Schuldner sowie des Gebietes) keine
Rotation der städtischen Dienstnehmer im Zusammenhang mit der
Zoneneinteilung erfolgte. Die Kontrollabteilung regte daher an, bei einer
zukünftigen Work-Flow-Analyse auch eine Zonenrotation zu bewerten.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
eine Rotation evaluiert werde.
Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung ergibt sich jedoch durch
eine Rotation der einzelnen Zonen u.a. ein sog. Vier-Augen-Prinzip
durch die Übergabe der Akten und ein Belastungsausgleich (bei
unterschiedlichen Aktenaufkommen in den einzelnen Gebieten).
Neben der Zuordnung in die einzelnen Zonen waren die fünf Außendienstmitarbeiter zum Parteienverkehr eingeteilt. Der von der Referatsleitung übermittelte Dienstplan zeigte dabei, dass jeder Dienstnehmer
für zwei Tage im Außendienst und für einen Vormittag (von 7:30 Uhr
bis 12:00 Uhr) in der Woche im Parteienverkehr eingeteilt wurde. Die
restliche wöchentliche Dienstzeit war gemäß den übermittelten Unterlagen und den erteilten Ausführungen für notwendige Arbeiten im Büro
vorgesehen, bei dem die Bearbeitung sowie die Vorbereitung für den
Außendienst erfolgte. Eine Ausnahme im Dienstplan bildete jedoch der
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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