Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.31

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Freitag, an dem sämtliche Mitarbeiter des Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ in den städtischen Büros (somit nicht im
Außendienst) waren.
Die Kontrollabteilung nahm Einschau in die städtische Zeiterfassung,
um die Zeiten der Dienstnehmer im Außendienst in einem Jahresvergleich darzustellen. Ergänzend erwähnte die Kontrollabteilung, dass
diese Zeiten in der Zeiterfassung als Dienstgang „gebucht“ wurden.
Aufgrund der programmtechnischen Aufzeichnungen in der Zeiterfassung konnte jedoch lediglich das Jahr 2023 und das Vorjahr ausgewertet werden.
Außendienst gem. Zeiterfassung in Stunden
der Jahre 2023 und 2022
Dienstnehmer

2023

2022

A

506

677

B

217

593

C

679

772

D

455

605

Summe

1.857

2.647

Die Zeiten im Außendienst (bzw. Dienstgänge) nahmen im Jahr 2023
bei jedem Dienstnehmer ab. In Summe wurden von den vier Dienstnehmern im Jahr 2023 insgesamt 1.857 Stunden als Dienstgänge
gebucht. Das sind insgesamt 790 Stunden oder 30 % weniger als im
Jahr 2023 (2.647 Stunden).

Exekutoren im
Innendienst

Bei den zwei Dienstnehmern im Innendienst war eine alphabetische
Aufteilung der Zahlungspflichtigen vorgesehen. Dies war u.a. dem
geschuldet, da hier die Betreibung von öffentlich-rechtlicher Geldforderungen von Personen und Rechtspersonen erfolgte, deren Hauptwohnsitz (bzw. Firmensitz) außerhalb von Innsbruck lag. Ein Parteienverkehr war für den Innendienst nicht vorgesehen.
Ein wesentlicher Unterschied zu den Exekutoren im Außendienst war
dabei, dass naturgemäß keine Fahrnispfändung vor Ort sowie Inkasso
durch den sog. Innendienst vorgenommen wurde und der Rechtsverkehr mit Bezirksgerichten und Behörden im Vordergrund stand
(elektronischer Rechtsverkehr – ERV). Die Weiterleitung des Vollzugs
bei uneinbringlichen Geldstrafen (sowie deren Abhandlung bzw.
Dokumentation) mit der Konsequenz einer Ersatzfreiheitsstrafe von
Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck (Zone 1 bis 5) wurde
ebenfalls vom Innendienst bearbeitet.

Referatsleitung

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Die Arbeitsplatzbeschreibung der Referatsleitung beinhaltete die Fachaufsicht und die produktbezogene Dienstaufsicht sowie die Personaleinsatzplanung innerhalb des Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“. Im Fall von personellen Engpässen war auch die Vertretung im
Innendienst und im Außendienst durch die Referatsleitung in der
Arbeitsplatzbeschreibung angegeben.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

11