Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.32
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4.3 Entlohnung
Allgemein
Die Entlohnung der Belegschaft im Referat „Gemeindeabgaben –
Einziehung“ erfolgte im Rahmen der allgemein für die Bediensteten des
Magistrates der Stadt Innsbruck geltenden Gehaltstafeln. Die Abgeltung von besonderen Erfordernissen, die mit der Aufgabenstellung in
diesem Referat einhergingen, wurde mit Hilfe von Zulagen und Nebengebühren (u.a. Mehrleistung Inkasso, Außendienstzulage) abgegolten.
Mehrleistung Inkasso –
Empfehlung
Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte auf, dass bei der Nebengebühr „Mehrleistung Inkasso“ (im Sinne einer Einbringungsprämie) im
Laufe von mehreren Jahrzenten bereits unterschiedliche Berechnungsmodelle hinsichtlich der Betragshöhe angewandt wurden.
Zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau ist die Nebengebühr „Mehrleistung Inkasso“ an die fünf Dienstnehmer im Außendienst und an den
Referatsleiter ausbezahlt worden und betrug im Jahr 2024 monatlich
€ 438,10 (2023: € 401,37).
Als Bestätigung für die Vereinnahmung der eingehobenen Barbeträge
(im Rahmen der Inkassotätigkeit) wurden von diesen sechs Dienstnehmern sog. Inkassoblöcke (gem. Punkt 5. Inkassogebarung der Kassenordnung 2022) verwendet.
Die Kontrollabteilung sah sich stichprobenartig die Inkassoblöcke der
fünf Außendienstmitarbeiter sowie des Referenten an. Dabei zeigte
sich, dass bei den fünf Außendienstmitarbeitern die gesamten
vereinnahmten Barbeträge pro Inkassoblock zwischen € 3.343,00 und
€ 9.598,79 lagen und ein Inkassoblock (bzw. dessen 50 Empfangsbestätigungen) nach ca. 5 bis ca. 12 Wochen aufgebraucht war.
Auffallend bei dieser Stichprobe waren die geringen Vereinnahmungen
des Referenten. Laut seinem eingesehenen Inkassoblock wurden seit
der Ausgabe des Blockes am 01.06.2023 bis 19.03.2024 insgesamt vier
Empfangsbestätigungen über Zahlungen in Höhe von insgesamt
€ 294,17 vereinnahmt. Dies wurde vom Referenten damit begründet,
da er im Parteienverkehr nur im Anlassfall einspringt und seine Arbeitsleistung größtenteils in die Weiterentwicklung bzw. Fehlerbehebung der
neuen IT-Anwendung jurXPERT floss.
Die Kontrollabteilung empfahl daher im Falle des Referenten die
Nebengebühr „Mehrleistung Inkasso“ zu evaluieren, zumal aus Sicht
der Kontrollabteilung die erwähnte Nebengebühr unverhältnismäßig
hoch zur Inkassotätigkeit ausfiel.
Im Anhörungsverfahren gab das Amt für Gemeindeabgaben hierzu an,
dass in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen die Zulagen
im Referat überprüft werden und in enventu eine Umbenennung vorgenommen werde. Ferner sei angedacht, dass der Referatsleiter (nach
Abschluss der Weiterentwicklung und Fehlerbehebung der IT-Anwendung) Teile der einzelnen Zonen selbst übernehmen werde.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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