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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.39

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30 v.H. auf 32 Dienststunden und bei mindestens 50 v.H. auf 40 Dienststunden steigt.
Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, dass bei den betroffenen
(insgesamt sechs) Dienstnehmern der geprüften Stelle ein in diesem
Kontext entsprechender Zusatzurlaub eingeräumt wurde.
5 IT-Anwendungen
IT-Anwendungen

Für die Betreibung öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Geldforderungen standen dem Magistrat der Stadt Innsbruck, insbesondere
dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“, mehrere IT-Anwendungsprogramme zur Verfügung.
5.1 EDV-Programm ESSEX

Beschreibung
ESSEX

So wurde seit dem Jahr 1994 die Betreibung öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Geldforderungen mit einer für die Stadt Innsbruck
gesondert entwickelten Individuallösung (mit dem Programmnamen
ESSEX) unterstützt. Diese IT-Anwendung ist mittels einer Schnittstelle
zum einen mit Daten aus der Datenbank zur Vorschreibung und
Einhebung von Gemeindeabgaben (Personenkontenführung – PKF)
bedient und sind in diese zum anderen Anwendungsdaten aus dem
(alten) Verwaltungsstrafenprogramm VStR eingespeist worden.
Seit Juni des Jahres 2022 diente der Stadt Innsbruck zur Vollstreckung
von im Verwaltungsstrafverfahren verhängten Geldstrafen die für
Behörden entwickelte workflowgesteuerte Applikation zur Abwicklung
von Verwaltungsstrafverfahren des Bundes, nämlich die Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren. Diesbezügliche Geldstrafen,
welche vor Einführung der eben angesprochenen Bundesapplikation
erfasst worden sind, schienen jedoch immer noch im EDV-Programm
ESSEX auf.
Hinsichtlich der Betreibung von Abgabenforderungen sind die Mitarbeiter des Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ seit März des
Jahres 2023 durch die IT-Anwendung jurXPERT unterstützt worden.
Vor dem Start des Echtbetriebes sind sämtliche Akten im Zusammenhang mit der abgabenbehördlichen Vollstreckung von den Mitarbeitern
des Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ in das neue Programm übergeführt worden.
5.2 Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren

Beschreibung
VStV

Die Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren hat zwischen
einer Verwaltungsstrafverfahren einleitenden Behörde und einer für die
Vollstreckung von Verwaltungsakten zuständigen Behörde unterschieden. Sie legte somit den Kompetenz- bzw. Ausführungsbereich der
Sachbearbeitung in den jeweiligen Dienststellen fest.
Seit Einführung der Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren
ist der rechtskräftige Strafbescheid der Vollstreckungsbehörde bzw.
dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ digital übermittelt und

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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