Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.40
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sind nach Ablauf einer 14-tägigen Frist Mahnungen (Zahlungserinnerungen) automatisiert erstellt worden. Bei Nichtbezahlung der
Geldstrafe oblag dem für die Vollstreckung von Verwaltungsakten
zuständigen Referat auch die Aufforderung und Vorführung zum
Haftantritt. Bislang war für die Abwicklung in Bezug auf eine Ersatzfreiheitsstrafe das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
mit seinen Referaten zuständig.
Durch die digitale Aktenführung bzw. vollständige Abbildung aller
Aktenbestandteile (Anonymverfügung, Lenkererhebung, Strafverfügung, Mahnung etc.) wurde eine verbesserte elektronische Einsichtnahme des jeweiligen Geschäftsfalles ermöglicht. Auch die Funktion
des digitalen Postversandes begünstigte eine Kostenreduktion der
Druck- und Portokosten sowie den Wegfall interner Bearbeitungszeiten.
Weitere Vorteile ergaben sich für die Stadt Innsbruck v.a. aufgrund der
zentralen Wartung der Daten und Vornahme von notwendige Änderungen der Verfahrensabläufe bestimmt durch allfällige Novellierungen des
VStG.
Jedoch hielt die Kontrollabteilung fest, dass die Bundesapplikation
VStV-Verwaltungsstrafverfahren zum Prüfungszeitpunkt noch nicht zur
Gänze abgeschlossen war. Nach wie vor sind funktionale Anforderungen in Fachgremien besprochen und „Change Requests“
(Änderungsanforderungen) vorbereitet worden. Über die Umsetzung
entschied das so genannte Managementgremium, welches sich aus
dem BMI und den Ländern zusammensetzte. Eine Umsetzung von
städtischen Änderungswünschen nahm infolge des vorgenannten
Entscheidungsworkflows, wie auch vom Leiter des Referates
„Gemeindeabgaben – Einziehung“ bestätigt und die Vergangenheit
(immer wieder) gezeigt hat, eine geraume Zeit in Anspruch.
Kosten
VStV
Gemäß der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der
Entwicklung und dem Betrieb von EDV-Anwendungen“ hat das Land
Tirol der Stadt Innsbruck sowohl die Gesamtkosten der einzelnen
IT-Projekte als auch die städtischen, das jeweilige IT-Projekt
tangierenden Entwicklungs-, Betriebs- sowie Wartungskosten bekannt
zu geben. Die spezifischen, für das jeweilige Projekt anfallenden
Leistungen und Kosten waren zumindest zweimal jährlich zu dokumentieren und der Stadt Innsbruck mitzuteilen.
Die Höhe der jeweils anfallenden Kosten war in der Vereinbarung vom
18.01.2006 definiert. Dem Vertrag entsprechend hatte die Stadt Innsbruck 13,5 % der Gesamtkosten zu tragen.
Gemäß den ihr vorliegenden Kostenvorschreibungen hat die Kontrollabteilung nachstehende Kostenbeiträge für die Jahre 2020 bis 2023
verifiziert. Im Hinblick auf das Jahr 2024 lag der Stadt Innsbruck zum
Prüfungszeitpunkt noch keine Vorschreibung anteiliger Kosten für die
Nutzung von IT-Services des Landes Tirol vor:
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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