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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.41

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Ausgaben dieses Jahres – 2024
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Bezeichnung

2023

2022

2021

2020

Beträge in €
Jährliche Betriebskosten VStVÜbermittlungsservice des
Landes Tirol

100,00

100,00

100,00

Einstiegskosten für die Nutzung der
Bundesapplikation VStV Verwaltungsstrafverfahren

57.825,70

Energiekosten für die Nutzung von
"VStV Anzeigen Bundesweit"
Gemeinsame Weiterentwicklungskosten der
Bundesapplikation VStV – Verwaltungsstrafverfahren
Anteil der Stadt Innsbruck an der
Bundesapplikation VStV – Verwaltungsstrafverfahren
Summe der Kosten für die
Nutzung der Bundesapplikation
VStV-Verwaltungsstrafverfahren

Aufteilung
Kostenbeitrag VStV –
Empfehlung

100,00

2.501,08

2.288,51

37.128,31

37.886,58

37.228,31

40.487,66

2.388,51 57.925,70

Nach dem Erhalt der Kostenvorschreibung des Landes Tirol führte das
Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik der
MA I / Allgemeine Verwaltungsdienste eine sachliche Rechnungsprüfung durch. In weiterer Folge wurden die Kostenbeiträge für die
jeweilige Applikation des Landes Tirol bzw. des Bundes bestimmten
städtischen Dienststellen bzw. Fonds zugewiesen. Dabei stellte die
Kontrollabteilung fest, dass die der Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren zugewiesenen Ausgaben mit einem Aufteilungsschlüssel versehen und den Fonds „Bezirks- und Gemeindeverwaltung“, „Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht“ sowie „Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen“ zugeschrieben worden sind.
Aufgrund der in den letzten Jahren neu geschaffenen Referate und der
damit einhergehenden Etablierung neuer Unterabschnitte bzw. Fonds
hat die Kontrollabteilung dem Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik der MA I / Allgemeine Verwaltungsdienste
empfohlen, die Höhe der bisher eingesetzten, prozentualen Aufteilung
des städtischen Kostenbeitrages für die IT-Anwendung VStV-Verwaltungsstrafverfahren zu überprüfen. Ferner waren sämtliche Fonds,
welche sich der Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren
bedienen, mit einem (neu zu errechnenden) Kostenbeitrag zu belasten.
In seiner Stellungnahme hat das Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik bekannt gegeben, die prozentuelle Aufteilung
des städtischen Kostenbeitrages ab der nächsten Rechnungsstellung
zu überprüfen und notwendige Anpassungen zur Bedienung sämtlicher
Fonds durchzuführen.

Verbuchung
Gutschrift –
Empfehlung

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Zudem konstatierte die Kontrollabteilung, dass der Stadt Innsbruck im
Jahr 2022 ein Betrag von rd. € 6,5 Tsd. gutgeschrieben worden ist.
Diese Gutschrift war auf die Verringerung der im Jahr 2021 angefallenen, einmaligen Entwicklungskosten für die Nutzung der Wahlanwendung des Landes Tirol durch die Stadt Innsbruck zurückzuführen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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