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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.42

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Wie die Einschau zeigte, ist die besagte Vergütung im Rahmen der
Verbuchung des anrechenbaren Kostenanteiles betreffend die Bundesapplikation VStV – Verwaltungsstrafverfahren in Abzug gebracht und
der verminderte Betrag verbucht worden.
Das Prüforgan sprach dazu an das Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik der MA I / Allgemeine Verwaltungsdienste die
Empfehlung aus, zweckbestimmte Gutschriften abrechnungstechnisch
ausschließlich dem Fonds der zugehörigen Ausgaben zuzuweisen und
künftig dem Saldierungsverbot entsprechend eine erhaltene Gutschrift
einer gesonderten Buchung zuzuführen.
Gemäß den Ausführungen des Amtes für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik werde der Empfehlung der Kontrollabteilung
künftig nachgekommen.
Betriebskosten VStV –
Empfehlung

In Bezug auf die der Stadt Innsbruck jährlich verrechneten Position
„Jährliche Betriebskosten VStV-Übermittlungsservice“ haben Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass es sich hierbei um Betriebskosten für das der Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren
vorangegangene Verwaltungsstrafenprogramm VStR handelte.
Nach Rücksprache mit dem hierfür zuständigen städtischen Mitarbeiter
hat die Kontrollabteilung dem Referat „Digitalisierung / IT-Service
Design und Transition“ empfohlen, die Zahlung der in Rede stehenden
jährlichen Betriebskosten mit dem Land Tirol abzuklären und um eine
Rückvergütung der zu viel bezahlten Betriebskosten bemüht zu sein.
Das Land Tirol werde lt. erhaltener Stellungnahme um Rückvergütung
der zu viel bezahlten Betriebskosten ersucht.
5.3 IT-Anwendung jurXPERT

Erwerb der
IT-Anwendung
jurXPERT

Mit Beschluss vom 08.06.2022 hat der StS einen Software-Anbieter mit
der Lieferung der IT-Anwendung jurXPERT (Version Max – ohne Aktenlimit) und mit einer Schnittstellenprogrammierung beauftragt. Diese
Übergangsstelle soll der Übertragung von Daten (Datenaustausch und
-verarbeitung) vom Softwaresystem PKF zur IT-Anwendung jurXPERT
dienen.
Für die Lieferung der Software wurde von den Mitgliedern des obgenannten Gremiums ein Preis von netto € 24.499,00 beschlossen, die ab
Echtbetrieb fälligen Kosten für die Wartung sind mit monatlich netto
€ 296,28 festgelegt und genehmigt worden. Die Kosten betreffend
Schulung und Installation wurden lt. dem vorliegenden Angebot vom
05.05.2022 nach Aufwand verrechnet:
Bezeichnung
Lieferung jurXPERT Module (inkl. Zusatzsoftware)

14.969,00

Schnittstellenprogrammierung PKF zu jurXPERT

9.530,00

Softwarewartung jurXPERT Module (inkl. Zusatzsoftware) – monatlich

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Nettobetrag
in €

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

296,28

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