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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.43

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Die Entscheidung für den Kauf der IT-Anwendung jurXPERT war u.a.
darauf zurückzuführen, dass auch die Städte Linz und Graz nicht nur
die genannte IT-Anwendung, sondern auch die Bundesapplikation
VStV-Verwaltungsstrafverfahren und das Softwaresystem GeOrg
nutzten. Dieser Kontext war aus Sicht des ehemaligen Leiters des
Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ v.a. auch im Hinblick auf
den Umgang mit einem künftigen Datenaustauch der genannten
Anwendungen miteinander förderlich.
Ferner war für die Anschaffung ausschlaggebend, dass der Vorstand
des Amtes für Gemeindeabgaben sowie der ehemalige Leiter des
Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ im September des Jahres
2021 die IT-Anwendung jurXPERT vor Ort (Referat „Buchhaltung und
Exekution“ der Stadt Graz) im Echtbetrieb besichtigt haben.
Die Kontrollabteilung hielt dazu fest, dass die Stadt Graz die Eintreibung
der zu erbringenden Geldleistungen nicht selbst vornimmt, sondern die
Eintreibung von Geldleistungen über das zuständige Gericht (gerichtliches Exekutionsverfahren) veranlasst. Der Magistrat der Stadt Graz
verfügte somit auch über keine eigenen Außendienstmitarbeiter,
weshalb sich das Prüforgan betreffend die Bedeutung dieses
Referenzprojekt für die Vollstreckungsbehörde der Stadt Innsbruck und
den Nutzen in Bezug auf dessen Umsetzung verwundert zeigte.
Gemäß Vergabevermerk des Amtes für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik wurde aufgrund der sich ergebenden
Synergien mit den Städten Graz und Linz auf die Einholung von
Vergleichsangeboten im gegenständlichen Fall verzichtet und die
Angemessenheit des Angebotspreises ohne Vergleichsangebote
geprüft. Aus Sicht des eben erwähnten Amtes waren nicht nur der
angebotene Stundensatz für die Sonderprogrammierung der Schnittstelle, sondern auch die Kosten für die Lizenzierung und Wartung
marktüblich und angemessen.
Ausgaben
jurXPERT

Bis zum Prüfungszeitpunkt Mai 2024 hat die Stadt Innsbruck im
Zusammenhang mit der Einführung und dem Betrieb der IT-Anwendung
jurXPERT insgesamt netto rd. € 44,2 Tsd. bezahlt. Dieser Betrag setzte
sich im Wesentlichen aus dem vom StS beschlossenen Erstauftrag in
Höhe gesamt netto rd. € 24,5 Tsd. und aus Kosten für sogenannte
Extensions (Programmerweiterungen) von netto rd. € 3,7 Tsd. sowie
für Dienstleistungen im Konnex mit Schulungen, Consulting,
Vorlagenerstellung und -anpassung von netto rd. € 4,8 Tsd.
zusammen. Ferner wurde ein Zusatzmodul mit der Bezeichnung
„Kurrentien Pro“ um netto € 3,5 Tsd. erworben. Die Wartungskosten
haben sich zum Prüfungszeitpunkt auf zusammen netto rd. € 7,7 Tsd.
belaufen.

Haushaltsmäßige
Abwicklung der
Ausgaben –
Empfehlung

Zur haushaltsmäßigen Abwicklung obgenannter Ausgaben hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass diese vorwiegend über den Unterabschnitt 010210 IT und Kommunikation der Gruppe 0 – Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung verbucht worden sind. Eben
erwähnter Fonds ist dem Unternehmensbereich der Gebietskörperschaft zugeordnet und wurden ihm (zum Teil) unternehmerische
Tätigkeiten unterstellt. Für die in diesem Rahmen anfallenden
umsatzsteuerlichen Geschäftsfälle konnte demnach ein Vorsteuerabzug in Höhe von 30,0 % in Anspruch genommen werden.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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