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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.44

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Ausgaben dieses Jahres – 2024
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Vereinzelt wurden auch Ausgaben auf dem Unterabschnitt 900110
Gemeindeabgaben der Gruppe 9 – Finanzwirtschaft erfasst. Diesem
sind keine unternehmerischen Tätigkeiten unterstellt worden und
mussten die hier verbuchten Ausgaben zur Gänze von der Stadt Innsbruck getragen werden.
Im Jahr 2023 sind für die Verbuchung der Ausgaben sowohl das Sachkonto 070100 EDV-Programme (IA) als auch das Sachkonto 728100
Entgelte für sonstige Leistungen (IA) des Fonds 010210 IT und
Kommunikation sowie das Sachkonto 728310 Entgelte für sonstige
Leistungen-EDV (SN) des Fonds 900110 Gemeindeabgaben bedient
worden.
Darauf Bezug nehmend hat die Kontrollabteilung dem Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik empfohlen, aus steuerlichen Gründen auf eine einheitliche Buchführung bzw. Bebuchung der
entsprechenden Fonds zu achten.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhielt die Kontrollabteilung
hierzu die Auskunft, dass sowohl das Amt für Gemeindeabgaben als
auch das Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik
künftig eine einheitliche Bebuchung der entsprechenden Fonds durchführen werden.
Problembehebungen
und Produktfehler –
Empfehlung

Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung des Weiteren
fest, dass die IT-Anwendung jurXPERT zum damaligen Prüfungszeitpunkt nicht in der Lage war, die im Vorfeld vom Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ definierten Leistungen und funktionalen(Nach-)
Anforderungen hinreichend auszuführen.
Seit dem Start des Echtbetriebes (und teilweise bereits davor) hat die
Stadt Innsbruck den Software-Anbieter stets auf bestimmte Anpassungserfordernisse hingewiesen und mehrere Änderungswünsche bekannt gegeben bzw. beauftragt. In dieser Sache lag der Kontrollabteilung auch ein Schreiben des Vorstandes des Amtes für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik vom 15.05.2024 vor. Mit
diesem hat die Stadt Innsbruck auf einige Produktfehler hingewiesen,
welche bis zum Prüfungszeitpunkt nicht behoben worden sind. Zudem
seien einige Erweiterungen beauftragt und bereits bezahlt worden,
welche bislang nicht zufriedenstellend implementiert wurden.
Die Kontrollabteilung hat dem Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik der MA I / Allgemeine Verwaltungsdienste
daher empfohlen, sich mit dem Software-Anbieter erneut in Verbindung
zu setzen und mit Nachdruck um die Behebung bzw. Beseitigung aller
vom städtischen Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ festgestellten und gemeldeten Anwenderprobleme, technischen Fehler und
Unklarheiten durch entsprechende Maßnahmen des IT-Unternehmens
bemüht zu sein.
Dazu berichtete das Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik, dass nach (erneuter) schriftlicher Aufforderung zur Umsetzung der noch fehlenden Behebung verschiedener Anwenderprobleme die Arbeiten nun fortgesetzt worden seien.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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