Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.45
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Letztlich hielt die Kontrollabteilung dazu fest, dass eine angemessene
Behebung von Programmschwächen u.a. den täglichen Administrationsaufwand der Innen- und v.a. der Außendienstmitarbeiter erheblich
verringern würde. Dies würde den Außendienstmitarbeitern des
Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“ wiederum eine vermehrte
Vornahme von Vollstreckungsmaßnahmen (Eintreibung von öffentlichrechtlichen Geldforderungen, Pfändungen von beweglichen Objekten
etc.) vor Ort ermöglichen.
6 Wesentliche Prozesse im Zusammenhang mit der Vollstreckung
Innerorganisatorische
Zuständigkeiten
und Prozesse
Die Geschäftseinteilung des Magistrates der Stadt Innsbruck trennte bei
öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Stadt Innsbruck die innerorganisatorische Zuständigkeit zur Sachentscheidung von jener zur
Vollstreckung. Letztere oblag – wie bereits erörtert – dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“.
Ausgehend davon ergaben sich im Wesentlichen folgende drei Prozesse, in die das Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ als nach
der Geschäftseinteilung für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen
Geldforderungen der Stadt Innsbruck zuständige Organisationseinheit
eingebunden war:
•
Vollstreckung von Gemeindeabgaben
•
Vollstreckung von im Verwaltungsstrafverfahren verhängten
Geldstrafen
•
Vollstreckung von sonstigen öffentlich-rechtlichen Geldforderungen
Um einen Überblick über die jeweiligen Verfahrensabläufe zu geben,
wurden im Folgenden die aus Sicht der Kontrollabteilung wichtigsten
Schritte der ersten beiden Prozesse (grob) skizziert. Die bereits
behandelten rechtlichen Grundlagen konnten hierbei naturgemäß nicht
völlig außer Acht gelassen werden. Soweit erforderlich, wurden daher
die entsprechenden Bestimmungen kurz wiederholt, der Schwerpunkt
lag jedoch auf den jeweiligen Verfahrensabläufen.
Der letzte Prozess wurde an dieser Stelle nicht behandelt, da die Vollstreckung von sonstigen öffentlich-rechtlichen Geldforderungen in der
Praxis nur eine untergeordnete Rolle eingenommen hat.
6.1 Vollstreckung von Gemeindeabgaben
Vorschreibung
Die Vorschreibung von Gemeindeabgaben der Stadt Innsbruck oblag
dem Amt für Gemeindeabgaben der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung. Innerhalb des Amtes wurden die in diesem
Zusammenhang stehenden Aufgaben vom Referat „Gemeindeabgaben
– Vorschreibung“ besorgt.
Abgaben wurden – wie beschrieben – grundsätzlich mit Ablauf eines
Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides zur Zahlung fällig.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
25