Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.63
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ESSEX
Einbringlichkeitsund Erfolgsquoten
Aus den ausgehändigten sogenannten „Jahressummenstatistiken“ hatte die Kontrollabteilung die Einbringlichkeitsquote der im EDV-Programm ESSEX ausgewiesenen Geldforderungen ermittelt:
ESSEX –
„Jahressummenstatistik“
Vollstreckbarer Saldo
per 01.01.
Zuwachs vollstreckbare
Exekutionstitel
Uneinbringliche/eingestellte
Exekutionstitel
Vollstreckbare Summe
davon eingebrachte
Forderungen
Vollstreckbarer Saldo
per 31.12.
Einbringlichkeitsquote
2023
2022
2021
2020
Beträge in € (gerundet)
3.700.020
3.552.836
3.042.448
2.973.381
389.943
3.347.423
3.692.996
3.169.136
-45.514
-288.163
-439.917
-601.556
4.044.449
6.612.096
6.295.527
5.540.961
-601.491
-2.717.274
-3.052.186
-2.875.799
3.442.958
3.894.822
3.243.341
2.665.162
Keine
Angabe
41,10%
48,48%
51,90%
Für das Jahr 2023 war die Berechnung der Einbringlichkeitsquote nicht
zweckmäßig, da die Mitte März 2023 in die IT-Anwendung jurXPERT
übertragenen, vollstreckbaren Abgabenschulden betragsmäßig zum
01.01.2023 immer noch im EDV-Programm ESSEX aufschienen. Laut
erhaltener Auskunft des Referates „Gemeindeabgaben – Einziehung“
sind diese Beträge (erst) im Jahr 2024 aus dem EDV-Programm
ESSEX gelöscht worden.
Die Abnahme der Einbringlichkeitsquote 2022 gegenüber dem Vorjahr
ist auf das Change-Management im Bereich der Verwaltungsstrafen
zurückzuführen.
Die Effektivität der im Rahmen der Betreibung öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Geldforderungen gesetzten Vollstreckungsmaßnahmen konnte auf Basis der vorgelegten Daten keiner Verifizierung
zugeführt werden.
ESSEX
Saldendifferenzen –
Empfehlung
Im Hinblick auf die ihr vorgelegte „Jahressummenstatistik“ 2022 konstatierte die Kontrollabteilung, dass der ausgewiesene vollstreckbare
Saldo per 01.01. nicht mit dem vom Prüforgan errechneten vollstreckbaren Saldo zum 31.12. des Vorjahres bzw. der „Jahressummenstatistik“ 2021 übereinstimmte. Dieser Gegensatz hat sich auch für die
Jahre 2021 und 2020 feststellen lassen.
Zudem stimmten die Summen der in den vorigen Tabellen wiedergegebenen eingebrachten Forderungen (inkl. Spesen) pro Rechnungsjahr
nicht überein.
Die Kontrollabteilung hat dem Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ empfohlen, die Saldendifferenzen einer Abklärung und gegebenenfalls einer (Programm-)berichtigung zuzuführen.
Nach Rücksprache mit dem Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik werde lt. erhaltener Stellungnahme des Amtes
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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