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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.64

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für Gemeindeabgaben das EDV-Programm ESSEX demnächst abgelöst, weshalb aus Kostengründen keine Änderung des Programmes
mehr in Auftrag gegeben wird.
8.2 Datenauswertung VStV
VStV
Datenauswertung

Hierzu hielt die Kontrollabteilung einleitend fest, dass trotz erfolgter
Nachfrage ihrem eingangs erwähnten Ersuchen um Übermittlung
statistischer Daten bis Mitte Juni 2024 nicht entsprochen worden ist.

VStV
Jahresstatistiken

Ersatzweise hat das Prüforgan vom Referat „Gemeindeabgaben –
Einziehung“ Jahresstatistiken mit der Bezeichnung „VStV Jahresstatistik Gesamt Stadtmagistrat Innsbruck“ erhalten.
In diesen für die Jahre 2023 und 2022 vom Land Tirol erstellten Datenauswertungen waren u.a. neben den zu betreibenden Verwaltungsstrafen auch die Aktart (Straf- oder Rechtshilfeakt), die Höhe der Mahn-,
Exekutions- und Gerichtsgebühren sowie Barauslagen ERV, Verfahrenskosten, der Status der Geldforderung (aktiv, ausgeglichen oder
uneinbringlich) sowie der Forderungsbetrag aufgelistet:
2023

VStV - „Jahresstatistik“

2022

Beträge in €
offener Forderungsbetrag zum 31.12.

1.150.917,50

234.537,83

Mahngebühren nach § 54 b VStG

33.613,47

8.280,00

Gerichtsgebühren und -kosten

29.949,33

2.410,50

Amtshilfe für andere Behörden

24.942,31

2.070,00

Verfahrenskosten I. und II. Instanz

16.934,70

483,50

Exekutionsgebühren

9.079,00

490,00

Barauslagen ERV

6.583,39

605,00

davon

Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung die im Verwaltungsstrafverfahren verhängten und vollstreckbaren Geldstrafen nach dem Kriterium
„Ausgeglichen“ (im Sinne von bezahlt) gefiltert. Die Summe der sich
daraus ergebenden Beträge hat sich für die Rechnungsjahre 2023 und
2022 auf € 811.101,48 bzw. € 122.498,15 belaufen.
VStV
Offene Forderungen –
Empfehlung

Einer weiteren vom Land Tirol selektierten Excel-Tabelle mit der
Bezeichnung „Offene Forderungen 2023 Mag.IBK“ konnten ebenfalls
die zu betreibenden im Verwaltungsstrafverfahren verhängten Geldstrafen entnommen werden Ferner war den einzelnen Geschäftszahlen
bzw. Strafakten (insgesamt 11.455 Stück) jeweils ein „offener Betrag“
zugewiesen.
Dieser Auswertung zufolge haben sich die offenen Forderungen auf
einen Betrag von gesamt € 789.413,84 belaufen. Die Summe setzte
sich dabei vorrangig aus der Höhe der Geldstrafen und aus Mahn-,

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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