Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.67
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Zone
Offene
Forderungen
zum
Summe
1
2
3
4
5
44/11/33
44/11/33
A-M
N-Z
Beträge in € Tsd. (gerundet)
12.06.
2.482,3
400,7
373,0
332,4
279,7
76,5
506,2
513,8
31.03.
2.364,2
373,0
399,8
338,2
192,5
57,6
496,5
506,6
01.01.
2.361,4
434,3
385,6
353,2
178,7
60,6
528,7
420,3
Offene
Kosten
zum
Summe
44/11/33
44/11/33
A-M
N-Z
Zone
1
2
3
4
5
Beträge in € Tsd. (gerundet)
12.06.
77,0
15,3
7,3
9,9
8,7
3,3
19,5
13,0
31.03.
75,2
14,6
7,8
10,4
8,0
2,9
19,3
12,2
01.01.
66,8
14,8
6,8
9,7
7,2
2,5
15,9
9,9
Aus den Tabelle war erkennbar, dass es in Bezug auf die Höhe der
offenen, vollstreckbaren Abgabenforderungen (inkl. Kosten) große
Unterschiede je Zone gab. Beispielsweise betrug der prozentuelle
Anteil der Zone 1 an den gesamten vollstreckbaren offenen Abgabenforderungen zum 12.06.2024 rd. 16,3 % (d.s. rd. € 400,7 Tsd.), während sich der prozentuelle Anteil der Zone 5 an den gesamten offenen
Abgabenforderungen (lediglich) auf rd. 3,1 % (d.s. rd. € 76,5 Tsd.)
belief.
jurXPERT
Einbringlichkeits- und
Erfolgsquoten
Das Prüforgan konnte aufgrund der durchsichtigen Datenlage auch im
Rahmen des abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahren keine Einbringlichkeitsquote ausmachen.
Ebenfalls gaben die vom Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“
ausgewerteten Abgabendaten bspw. keine Auskunft darüber, wie viele
Mahnungen bzw. letzte Zahlungsaufforderungen fristgerecht oder bis
zum Pfändungslauf bezahlt, wie viele Fahrnispfändungen durchgeführt
oder wie viele gerichtliche Exekutionen beantragt und positiv erledigt
worden sind. Zudem konnten keine zutreffenden Aussagen über die
Entwicklung der vollstreckbaren, offenen Zahlungsrückstände bzw. Abgabenforderungen getroffen werden.
8.4 Resümee Auswertungen
Auswertungen
Resümee –
Empfehlungen
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4
Auf Basis der zum Prüfungszeitpunkt vom Referat „Gemeindeabgaben
– Einziehung“ genutzten IT-Anwendungen und deren Auswertungsmöglichkeiten war u.a. nicht möglich, iZm der Betreibung von öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Geldforderungen (fundiert) Einbringlichkeits- und Erfolgsquoten zu berechnen. Dadurch schien es nicht
durchführbar, notwendige Informationen zu erhalten, um zulässige
dienststellenbezogene Entscheidungen (wie bspw. Effektivität von
Vollstreckungsmaßnahmen) zeitnah treffen zu können.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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