Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.78

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(zu Punkt 35.1)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

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0 2. Okt. 2024

C{~ -A,(A(H/202~
Gemeinderat und Stadtsenat

. so . .

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Ui"J r Alternative Liste
Innsbruck

Innsbruck, am 01.10.2024

Dringender ANTRAG: Einführung einer städtischen
Mietzinszuzahlung
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Mietzinszuzahlung als zusätzliche Sozialleistung
der Stadt, um sicherzustellen, dass die Wohnkosten in den durch die Stadt vergebenen Wohnungen
maximal ein Drittel des Haushaltseinkommens der Mieter:innen betragen.

Begründung:
Mit der Einführung der neuen Vormerk- und Vergaberichtlinien für Stadtwohnungen wird die
Zumutbarkeitsgrenze bezüglich der Wohnkostenbelastung von 40 Prozent des
Haushaltseinkommens der Wohnungswerber:innen auf ein Drittel des Haushaltseinkommens
abgesenkt. Der dreiprozentige Abschlag pro Kind bleibt unverändert. Somit bekennt sich die Stadt
dazu, dass künftig niemand mehr als ein Drittel des Einkommens für das Wohnen ausgeben soll.
Das ist voll und ganz zu begrüßen. Gleichzeitig muss dabei ein grundsätzliches Problem angegangen
werden:
Bereits jetzt hat die städtische Wohnungsvergabe Schwierigkeiten, Menschen mit niedrigem
Einkommen eine Wohnung zuzuweisen, da die Zumutbarkeitsgrenze bezüglich der
Wohnkostenbelastung nicht nur als Kriterium zur Feststellung eines amtlich anerkannten
Wohnbedarfs dient, sondern folgerichtig auch die maximale Wohnkostenbelastung einer
zuweisbaren Stadtwohnung festlegt. Das führt dazu, dass gerade Menschen mit niedrigem
Einkommen und oftmals dringendem Wohnbedarf länger auf eine Stadtwohnung warten müssen.
Denn ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Stadtwohnungen darf ihnen aufgrund zu hoher
Wohnkostenbelastung nicht vergeben werden. Verstärkt trifft dies beispielsweise Familien mit
mehreren Kindern, weil hier die Zumutbarkeitsgrenzen aufgrund des „Kinderabschlags" ohnehin zu Recht - niedriger anzusetzen sind. Mit der Absenkung der zumutbaren Wohnkostenbelastung von
40 Prozent auf ein Drittel des Haushaltseinkommens dürfte sich dieses Zuweisungsproblem beim
derzeitigen städtischen Wohnungsangebot sogar noch verschärfen, was letztlich dazu führen
würde, dass gerade Familien mit Kindern in überbelegten Wohnungen noch länger auf eine

Alternative Liste Innsbruck - Schöpfstraße 9 - 5020 lr.nsbruck -

- ZVR-2ahl: 7352368177

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