Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.99

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(zu Punkt 35.10)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

KPO

1 0. 0kt. 2024
bR-At/-11J(tO"l4

1 ". V--J o·yu.._ vl. l 0.. A.,I,

Gemeinderat und Stadtsenat

(

Antrag:

Einbringung eines Antrags an den Tiroler Landtag zur Errichtung
von "Hauptwohnsitz-Zonen" in Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Beauftragung des Stadtsenates zur Erarbeitung eines Antrags an den Tiroler
Landtag zur Errichtung von "Hauptwohnsitz-Zonen" für die lnnsbrucker Innenstadt
sowie die angrenzenden Stadtteile, sowie der Einbringung des Antrags an den
Landtag nach positiver Beschlussfassung der Vorlage durch den Gemeinderat.
Begründung:

Die vergangenen Jahre haben in Innsbruck gezeigt, dass der „freie" Wohnungsmarkt
die Wohnungsnot nicht bekämpfen kann. Im Gegenteil zeigt sich auf dem
lnnsbrucker
Wohnungsmarkt
eine
Entwicklung,
die
in
zunehmender
Wohn-Ungleichheit gipfelt und - darüber hinaus - Wohn-Armut und Abwanderung
mündet. Der Wohnraum für die lnnsbrucker Stadtbevölkerung wird rar und damit
teuer. Das beeinträchtigt das Zusammenleben in unserer Stadt negativ. Und
Innsbruck verliert seine Bevölkerung.
Die Vermietung von Wohnraum für touristische Zwecke stellt dabei ein
zunehmendes Problem für die Stadt Innsbruck dar. Eine Regulierung des
Wohnungsmarktes ist überfällig, auch deshalb, weil in Hinblick auf Raumordnung
und planmäßige Entwicklung des Siedlungsraums, Mangel an Baulandreserven,
Versiegelung von Grünland etc. keine Alternativen zur Mobilisierung von
leerstehenden Wohnungen gegeben sind.
Die Landeshauptstadt Salzburg hat mit dem Altstadtschutzgesetz aus den 1980er
Jahren gute Erfahrungen gemacht. Ebenso die Hansestadt Hamburg, wo seit 2013
ein gesetzlicher Wohnungsschutz gilt, der eine Registrierungspflicht begründet und
bei rechtswidriger Zweckentfremdung Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vorsieht.
Auch in Innsbruck, brauchen wir einen solchen Wohnraumschutz, um den
Wohnungsnotstand zu bekämpfen.
Eine Möglichkeit dafür wäre es, die lnnsbrucker Innenstadt und die daran
angrenzenden Stadtteile über ein Landesgesetz als "Hauptwohnsitz-Zonen" zu

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