Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.101

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 35.12)

KPO

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

1 0. Okt. 2024
6R-A-rt-f-15/ 10•24

Gemeinderat und Stadtsenat

Antrag:

Informations-Webseite für das lnnsbrucker Hilfswerk
Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Beauftragung der zuständigen städtischen Dienststellen zur Erstellung einer
Informations-Webseite für das lnnsbrucker Hilfswerk inklusive Downloadbereich für
das

Antragsformular,

Richtlinien

zur

Einkommensgrenzen) sowie Auflistung

Förderung

(samt

Höchstsätzen

aller beizulegenden

und

Dokumente und

Kontaktdaten.

Begründung:

Menschen, die in finanziellen Notlagen sind, haben einen hohen Bedarf an
niederschwelligen

Hilfsangeboten.

Ohne

diese

niederschwellige

Zugangsermöglichung können Sie die ihnen zustehenden Leistungen nicht oder nur
sehr erschwert in Anspruch nehmen. Sie sind durch die Nichtinanspruchnahme
existenziell gefährdet und ihre prekären Lebenssituationen können sich zusätzlich
verschlechtern.

Zudem

besteht

die

Gefahr,

dass

sie

aufgrund

von

Ausgrenzungsstrukturen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen bleiben.
Aufgabe der

Politik muss es sein, Ausgrenzungsstrukturen räumlicher, zeitlicher

oder administrativer Art, möglichst zu beseitigen. Eine zeitgemäße Interpretation
dieser Aufgabe bedeutet, Informationen über öffentliche Sozialleistungen sowohl in
analoger als auch digitaler Form zugänglich zu machen.

Es besteht derzeit online keine Möglichkeit, sich umfassend zum "lnnsbrucker
Hilfswerk" zu informieren. Aufschluss gibt ausschließlich der Sozialroutenplan. Darin
finden sich jedoch keine Angaben zu den gewährten Höchstsätzen bzw. den
Einkommensgrenzen für die Antragstellenden. Also zur entscheidenden Frage, ob
man

überhaupt

anspruchsberechtigt

ist.

Zudem

kann

das

Formular

zur

Antragstellung nur persönlich und nur vormittags im Rathaus (Zimmer 1307)