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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.106

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doppelte Jahreserfordernis. Maßgeblich für die Kalkulation der genannten Gebühren ist somit der
erforderliche Jahresaufwand. Dieser ergibt sich aus den Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der
Gemeindewasserleitung

sowie

die

Verzinsung

und

die

Tilgung

der

Anlagekosten

unter

Berücksichtigung einer der Art der Anlage entsprechenden Lebensdauer. Die Kosten für die
Wasserversorgung jedes einzelnen Bürgers in Innsbruck setzen sich aus dem Mengenentgelt für
Wasser, dem Leistungsentgelt für den Anschluss, den Messentgelten für den/die Zähler, sowie dem
Abwasser (diverse Formen) zusammen.

Die von uns gestelle Anfrage vom 13.06.2004 wurde von Herrn Bürgermeister Mag. Anzengruber mit
folgender Begründung unzureichend bzw. gar nicht beantwortet:
„Mit Kaufvertrag vom 05.09.1994 hat die Stadt Innsbruck der lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG
(1KB) das Wasserwerk in seiner Gesamtheit verkauft. Dabei wurden der 1KB alle Grundlagen des
Wasserwerkes übertragen. Seither werden die Wassertarife vom Aufsichtsrat der /KB festgesetzt.
Laut Mitteilung der /KB vom 21.06.2024 erfolgt die interne Kalkulation der Wassertarife nach
betriebswirtschaftlichen Aspekten und informiert der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über
die Beweggründe und die Zusammensetzung sowie allfälliger Änderungen. Eine weitergehende
Beantwortung dieser Anfrage durch die /KB ist aufgrund der aktienrechtlichen Bestimmungen
nicht möglich."

Wir als Liste Fritz sind jedoch der Meinung, dass die lnnsbruckerinnen und lnnsbrucker jedenfalls ein
Anrecht darauf haben, über die interne Kalkulation der Wassertarife seitens der 1KB Bescheid zu
wissen.

Eine

Nichtbeantwortung

unserer Anfrage

mit der Begündung,

dass

dies

wegen

aktienrechtlicher Bestimmungen nicht möglich sei, ist mehr als unbefriedigend. Auch weil nach unserer
Recherche in Innsbruck die Wasserkasten zum Teil deutlich höher sind, als in andere Gemeinden in
Tirol.
Als Eigentümervertreter eines öffentlichen Unternehmens, welches sich mehrheitlich im Besitz der
Stadt Innsbruck befindet, muss es dem Bürgermeister möglich sein, im Sinne der Transparenz
gegenüber den lnnsbruckern und lnnsbruckerinnen, Auskunft darüber geben zu können, wie sich die
Kosten für die Bereitstellung des Wassers im lnnsbrucker Stadtgebiet zusammensetzen.

Bedecku ngsvorschlag:
Nicht notwendig.

Innsbruck, am 10. Oktober 2024