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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.118

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Berechnung der Grünflächenzahl:
GFZ = (GFZ EG+ GFZ F + GFZ D) * 100


GFZ EG= angerechnete Begrünung Niveau EG/ Bauplatz



GFZ F = angerechnete Fassadenbegrünung / Fassadenfläche



GFZ D = angerechnete Dachbegrünung/ Dachfläche

Das Ziel der Grünflächenzahl ist die Erhöhung der grünen Infrastruktur, was zu besserer Kühlung,
Biodiversität und Lebensqualität führt. In wärmebelasteten Stadtteilen gelten dabei höhere
Mindestanforderungen.
Ein entscheidender Vorteil des Salzburger Modells liegt darin, dass es nicht nur öffentliche, sondern
auch private Bauvorhaben betrifft - so wird der fortschreitenden Versiegelung der Stadt effektiv
entgegengewirkt. Diese Maßnahme schafft darüber hinaus soziale Gerechtigkeit, da sie für alle
Bauwerber gleichermaßen gilt.

Bestehende Mechanismen in Innsbruck, wie z.B. die Beschränkung der Bebauungsdichte mittels
Bebauungsplan greifen leider zu kurz.

Die lnnsbrucker Stadtregierung sollte sich am Salzburger Modell orientieren und ein eigenes System
zur Förderung der Durchgrünung entwickeln. Es ist unerlässlich, die Instrumente zur Sicherung grüner
Infrastruktur im Örtlichen Raumordnungskonzept und in den Bebauungsplänen zu verankern. Dies
erfordert auch eine Anpassung von Raum- und Bauordnungsgesetzes, um eine klimasensible räumliche
Entwicklung langfristig zu fördern. Es soll also auch an das Land Tirol herangetreten werden, um das
Raum- und Bauordnungsgesetz dahingehend zu novellieren, dass alle Neu- bzw. Umbauten auf ihren
Durchgrünungsgrad in Bezug auf die Baukubatur evaluiert werden müssen, um so eine klimasensible
räumliche Entwicklung zu fördern.

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Nicht notwendig.

Innsbruck, am 10. Oktober 2024