Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.3
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-3-
Sitzungsräume
Reinigungspauschale
Summe brutto (inklusive
20 % Umsatzstzeuer)
€
€
601,-50,--
€ 451,-€ 50,-€ 601,20
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten:
KEINE
Laufende Einnahmen rund: € 9.000,-Die Bedeckung der Einzahlungen erfolgen
über den Fonds 029000 (Amtsgebäude)
und die Finanzposition 2.811000 (Miet- und
Pachtertrag).
Maglbk/81537/BE-S0/1
Landesgedächtnisstiftung, Entsendung von Haupt- und Ersatzmitgliedern in das Kuratorium,
Entsendung eines Mitgliedes in
den Stipendienausschuss
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TURSKY, 4 Stimmen; gegen FPÖ und
KPÖ, 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2024:
1.
Die Stadt entsendet folgende Personen
als Hauptmitglieder in das Kuratorium
der Landesgedächtnisstiftung:
a) Bürgermeister Mag. Johannes Anzengruber, BSc
b) Dr.in Astrid Schmidinger-Singer
2.
Die Stadt entsendet folgende Personen
als Ersatzmitglieder in das Kuratorium
der Landesgedäc-tnisstiftung:
a) Bgm.-Stellv. Georg Willi
b) Bgm.-Stellv. Mag. Elisabeth Mayr
in
3.
a
Die Stadt entsendet Bgm.-Stellv.in
Mag.a Elisabeth Mayr in den Stipendienausschuss der Landesgedächtnisstiftung.
GR-Sitzung 12.12.2024
Maglbk/20703/SU-FW/2/4
Samariterbund Tirol Rettung und
Soziale Dienste gemeinnützige
GmbH, Fördervereinbarung zum
Neubau der Dienststelle Innsbruck
€ 881,20
Foyer
Reinigungspauschlae
Summe brutto (inklusive
20 % Umsatzstzeuer)
9.
10.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.12.2024:
Aufbauend auf den Gemeinderatsbeschluss
vom 22.06.2022, ZI. Maglbk/20703/SUFW/2/3, betreffend eine Subvention für den
Neubau der Samariterbund-Dienststelle
Innsbruck, Anzengruberstraße 20, in Höhe
von € 420.000,-- schließt die Landeshauptstadt Innsbruck - vorbehaltlich der budgetären Bedeckung durch den Jahresvoranschlag 2025 - die vorliegende Fördervereinbarung über die Neuerrichtung des Betriebsstandortes Dienststelle Innsbruck des
Samariterbundes Tirol ab.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten:
€ 420.000,--
Laufende Kosten:
KEINE
Die Bedeckung erfolgt im Jahresvoranschlag 2025 über den Fonds 530000 (Rettungsdienste) und die Finanzposition 1.777400 (Kapitaltransfers an private
Organisation ohne Erwerbszweck).
11.
Maglbk/91351/LA-LSA/1/WES
Entgeltkatalog 2025, Anpassungen
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TURSKY, 4 Stimmen; gegen FPÖ und
FRITZ, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 11.12.2024:
Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt
den beiliegenden Entgeltkatalog; er tritt per
01.01.2025 in Kraft.
Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.