Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.83
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Dieses Problem ist die Stadt Innsbruck bereits mit der Möglichkeit des
Kautionsbeitrags teilweise angegangen. Hier kann man ansuchen, bei der
Aufbringung der Kaution mit maximal der Hälfte der Kaution in Form eines zinslosen
Darlehens unterstützt zu werden. Allerdings erreicht der Kautionsbeitrag sehr viele
Menschen, die diese Unterstützung dringend benötigen würden aufgrund der hohen
Hürden nicht.
Der Kautionsbetrag ist eine wichtige Unterstützung der Stadt, um Menschen in
Innsbruck mit den Folgen der explodierenden Mieten nicht im Regen stehen zu
lassen. Mit der Begrenzung des Kautionsbeitrags auf maximal 1.500 Euro bzw.
entspricht er allerdings nicht mehr der Realität des lnnsbrucker Wohnungsmarktes.
Angesichts der Tatsache, dass die Hälfte der Bevölkerung keine Ersparnisse hat, ist
die zusätzliche Begrenzung des Kautionsbetrages auf maximal die Hälfte der Kaution
eine unnötige Hürde, die dem Ziel, Menschen mit kaum oder keinen Ersparnissen,
einen neuen Mietvertrag zu ermöglichen, zuwiderläuft.
Es ist im Interesse der Stadt, diese Unterstützung allen Menschen zu ermöglichen,
die diese benötigen und so schlechte Wohnverhältnisse, Überbelag und
Wohnungslosigkeit zumindest ein Stück weit zu verhindern. Der Kautionsbeitrag sollte
deshalb so gestaltet sein, dass alle Menschen, die ihn brauchen, ihn auch in
Anspruch nehmen können.
Bedeckungsvorschlag:
Umschichtungen im Budget.
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Pia Tomedi
Gregor Sanders
Sabine Lerch