Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.14
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1. Förderziel und Förderzweck
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung der zeitgenössischen Musik jedes Jahr einen
Wettbewerb zur Vergabe von zwei Stipendien aus. Diese Stipendien tragen die Bezeichnung
„Hilde-Zach-Kompositionsstipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der
Jahreszahl und „Hilde-Zach-Förderstipendium Komposition der Landeshauptstadt Innsbruck“
mit Angabe der Jahreszahl. Ziel ist eine dauerhafte und nachhaltige Förderung der
Entwicklung zeitgenössischer Musik in Innsbruck.
Die Stipendien werden zweckgebunden für die Komposition von zeitgenössischen
Musikwerken durch KomponistInnen vergeben. Die unterschiedliche Ausrichtung der
Stipendien soll gewährleisten, dass sowohl die Förderung erfahrener KomponistInnen als auch
von Kompositionen junger Talente ermöglicht wird.
2. Bezeichnung und Stipendienhöhe
Die Stipendien mit der Bezeichnung „Hilde-Zach-Kompositionsstipendium der
Landeshauptstadt Innsbruck“, dotiert mit € 7.500.-, und „Hilde-Zach-Förderstipendium
Komposition der Landeshauptstadt Innsbruck“, dotiert mit € 3.500.-, werden jährlich nach
Maßgabe der hierfür zur Verfügung stehenden budgetären Mittel in Form von zwei
Kompositionsaufträgen vergeben.
Die Stipendien sind nicht teilbar und werden jeweils als Einmalbetrag ausbezahlt.
Die Förderung umfasst das Honorar für den Kompositionsauftrag, nicht jedoch allfällige Kosten
für die Erstellung des Notenmaterials. Die Förderung ein und desselben
Kompositionsauftrages gemeinsam mit anderen Institutionen ist zulässig.
Die Förderung durch die Landeshauptstadt Innsbruck ist in der Partitur zu vermerken. Mit der
Förderung des Kompositionsauftrages wird eine nach Fertigstellung möglichst rasche
Uraufführung des geförderten Werkes angestrebt.
3. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind KomponistInnen, die
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entweder in Tirol (AT) geboren oder in Innsbruck wohnhaft und
in Innsbruck dauerhaft kreativ oder künstlerisch tätig sind und
zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für das „Hilde-Zach-Förderstipendium Komposition der Landeshauptstadt Innsbruck“ sind
zudem nur Personen bewerbungsberechtigt, die das 18. aber noch nicht das 35. Lebensjahr
bis zum Stichtag, dem 31.12. des Vorjahres, vollendet haben.
In
Ausnahmefällen
kann
das
„Hilde-Zach-Förderstipendium
Komposition
der
Landeshauptstadt Innsbruck“ bei einstimmigem Beschluss der Jury auch an Personen unter
18 Jahren vergeben werden.
Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zu der im jeweiligen Jahr in die Jury
berufenen Institution (s. Pkt. 5) ein Naheverhältnis pflegen, sind nicht zur Einreichung
berechtigt.
4. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt im vierten Quartal eines jeden Jahres über das amtliche
Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck „Innsbruck informiert“, die Website der
Landeshauptstadt Innsbruck und deren Social-Media-Kanälen.
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