Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.19
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1. Förderziel und Förderzweck
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung literarischen Schaffens jedes Jahr einen
Wettbewerb zur Vergabe von zwei Stipendien aus. Diese Stipendien tragen die Bezeichnung
„Hilde-Zach-Literaturstipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der Jahreszahl
und „Hilde-Zach-Förderstipendium Literatur der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der
Jahreszahl. Ziel ist es, hierbei Werke sowohl etablierter als auch unbekannter LiteratInnen zu
würdigen.
2. Bezeichnung und Stipendienhöhe
Die Stipendien mit der Bezeichnung „Hilde-Zach-Literaturstipendium der Landeshauptstadt
Innsbruck“, dotiert mit € 7.500.-, und das „Hilde-Zach-Förderstipendium Literatur der
Landeshauptstadt Innsbruck“, dotiert mit € 3.500.-, werden jährlich nach Maßgaben der hierfür
zur Verfügung stehenden budgetären Mittel vergeben.
Die Stipendien sind nicht teilbar und werden jeweils als Einmalbetrag ausbezahlt.
3. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind LiteratInnen, die
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entweder in Tirol (AT) geboren oder in Innsbruck wohnhaft und
dauerhaft in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind und
zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für das „Hilde-Zach-Förderstipendium Literatur der Landeshauptstadt Innsbruck“ sind zudem
nur Personen bewerbungsberechtigt, die noch nicht das 35. Lebensjahr bis zum Stichtag, dem
31.12. des Vorjahres, vollendet haben.
Die Jurymitglieder sind für die Dauer ihrer Jurytätigkeit für die Stadt Innsbruck von der
Einreichung für beide Hilde-Zach-Literaturstipendien ausgeschlossen.
4. Ausschreibung und Einreichung
Die Ausschreibung erfolgt im zweiten Quartal eines jeden Jahres über das amtliche
Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck – „Innsbruck informiert“, die Website der
Landeshauptstadt Innsbruck und deren Social Media-Kanäle.
Zur Ausschreibung gelangen folgende Sparten:
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Prosa oder
Drama oder
Lyrik
Die Einreichunterlagen sind während einer in der Ausschreibung festgelegten Frist in Textform
zu übermitteln. Die Texte müssen in deutscher Sprache verfasst sein und eindeutig mit dem
Namen des Autors/der Autorin versehen werden. Die Einreichung hat ausschließlich in
digitaler Form im PDF-Format über das aktuelle Vergabeportal der Landeshauptstadt
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