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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.20

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Diese Ausgabe – 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
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Innsbruck zu erfolgen. Es werden keine ausgedruckten Unterlagen oder Datenträger
angenommen.
Die Einreichunterlagen müssen Folgendes enthalten:
1. Datenblatt, welches online abrufbar ist, mit folgendem Inhalt:
• Personendaten
2. Nachweis der Bewerbungsberechtigung anhand eines Scans
• der Geburtsurkunde oder
• eines aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung, wenn man nicht in
Tirol geboren ist.
3. zu bewertender Text in folgendem Ausmaß:
• Prosa (max. 50 Seiten und max. eine halbe Seite Kurzbeschreibung) oder
• Drama (max. 50 Seiten und max. eine halbe Seite Kurzbeschreibung) oder
• Lyrik (max. 10 Gedichte)
4. Kurzlebenslauf (max. eine halbe Seite)
Mit
Übermittlung
der
Einreichunterlagen
stimmt
der/die
BewerberIn
den
Ausschreibungsbedingungen, der Weitergabe der Daten an die Jurymitglieder und im Falle
der Zuerkennung eines Stipendiums der Veröffentlichung dieser Daten ausdrücklich zu.
Eine neuerliche Vorlage bereits eingereichter Werke ist nicht gültig. Pro Ausschreibung darf
nur eine Einreichung pro Person erfolgen. Personen, die eines der beiden Stipendien bereits
erhalten haben, sind zur neuerlichen Einreichung erst wieder nach fünf Jahren berechtigt.
Der/die BewerberIn ist selbst dafür verantwortlich, dass die eingereichten Dokumente
unbeschädigt und gut lesbar zur Verfügung stehen. Fehlerhafte Dateien oder unvollständige
Einreichungen werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.
5. Jury und Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt durch eine unabhängige
Fachjury, welche vom Kulturamt der Landeshauptstadt Innsbruck ausgewählt und eingeladen
wird.
Die Jury besteht aus drei Personen, wobei ein Jurymitglied seinen Lebensmittelpunkt in
Innsbruck haben soll und die beiden anderen nicht. Die Zusammensetzung der Jury wechselt
jährlich, wobei ein Mitglied auch im Folgejahr noch einmal als Jurymitglied vertreten sein darf.
Die Jury soll sich nach Möglichkeit sowohl aus SchriftstellerInnen als auch aus VertreterInnen
der Bereiche Literaturvermittlung, Dramaturgie, Literaturwissenschaft und Literaturkritik
zusammensetzen. Aus Gründen der Objektivität sollen Jurymitglieder, die selbst
SchriftstellerInnen sind, ihren Lebensmittelpunkt nicht in Innsbruck haben.
Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt in einer nichtöffentlichen
Jurysitzung. Ausgewählt wird aus allen vollständigen und gültig eingereichten Texten
unabhängig von der Sparte.
Den Vorsitz in der Jurysitzung führt ein/e MitarbeiterIn des Kulturamts, welche/r nicht
stimmberechtigt ist. Der/Die Vorsitzende hat vor Sitzungsbeginn auf die Befangenheitsregel
hinzuweisen: Jurymitglieder sind durch ein Naheverhältnis zu einreichenden Personen
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