Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.37
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nen Punkten Verschlechterungen ihrer
Wohn- und Belichtungssituation (wie beispielsweise Einsichtigkeit, Beschattung,
Lärmentwicklung, Erdgeschoß-Nutzung).
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachte Stellungnahme
keine neuen Aspekte hervorgebracht hat.
Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen liegen in ausreichend abgesicherter
Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Krackl und GR Abenthum):
Mehrheitsbeschluss (gegen FI und
GRin Berauer, 9 Stimmen):
34.1
Stadt Innsbruck, Durchführung
des Winterdienstes (FPÖ und Liste Rudi Federspiel)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der FPÖ und der Liste
Rudi Federspiel:
Der Winterdienst ist eine wesentliche Aufgabe der Straßenverwaltung zur Gewährleistung von Verkehrssicherheit und Mobilität. Dabei gilt es, einzelne Maßnahmen
nach Art und Ausmaß sinnvoll bestimmten,
konkreten Sachlagen anzupassen, aber
auch die Kostenentwicklung im Auge zu behalten - die Gebote von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind zu
beachten.
In diesem Zusammenhang wird ersucht,
folgende Fragen zu beantworten:
1.
Welche Menge an Auftausalz wurde in
der Wintersaison 2017/2018 bislang
(bis zum 22.03.2018) angekauft und
welche finanziellen Kosten ergaben
sich daraus?
2.
Welche Menge an Auftausalz wurde
bislang im gegenständlichen Zeitraum
im Stadtgebiet von Innsbruck auf Verkehrsflächen aufgebracht?
3.
Wer trifft die Entscheidung, ob, wann
und in welchem Ausmaß Auftausalz
zum Einsatz kommt und welche sachlichen Parameter liegen dieser Entscheidung zugrunde?
4.
Kamen im Winterdienst in der Saison 2017/18 private Unternehmen in
städtischem Auftrag zum Einsatz? Falls
ja, um welche Unternehmen handelte
es sich dabei, wie viele Arbeitsstunden
- aufgeschlüsselt nach "räumen und
streuen", "streuen" sowie "Schneetransport" - wurden von den einzelnen
Unternehmen jeweils erbracht und welche Leistungsentgelte wurden den Unternehmen seitens der Stadt Innsbruck
dafür jeweils zuerkannt bzw. entrichtet?
5.
Welche Gründe sind/waren für den
Einsatz privater Unternehmen im Winterdienst ausschlaggebend und in welcher Art und Weise erfolgte die Ausschreibung bzw. Auftragserteilung in
den jeweiligen Fällen?
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Der Bebauungsplan Nr. HA-B34, Höttinger
Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg
und Daneygasse (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HA-B28), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Krackl: Ich glaube, dass hinlänglich bekannt ist, dass wir beim Projekt "Haus
im Leben" eine sehr kritische Haltung eingenommen haben und auch mit der Erweiterung den geförderten Anteil als zu niedrig
erachten. Deshalb sprechen wir uns gegen
dieses Projekt aus.
34.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist eine dringende Anfrage eingelangt ist, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt daraufhin diese Anfrage zur Kenntnis.
GR-Sitzung 22.03.2018
GfGR/33/2018